Fachassistent/-in Kurzarbeiter-/Insolvenzgeld (Arbeitsort: Bochum, Rheine, Coesfeld, Münster oder Recklinghausen) in Bochum bei Bundesagentur für Arbeit (BA)
Fachassistent/-in (w/m/d) Kurzarbeiter-/Insolvenzgeld (Arbeitsort: Bochum, Rheine, Coesfeld, Münster oder Recklinghausen) in Bochum bei Bundesagentur für Arbeit (BA)
Ihr Arbeitsumfeld
Der Arbeitsmarkt bewegt sich jeden Tag, wir bewegen mit – das ist unsere Verantwortung. Trends erkennen, mit Kolleginnen und Kollegen, Unternehmen und Politik die Initiative ergreifen und das Wichtigste: Menschen beruflich weiterbringen und unterstützen. Werden auch Sie Teil des größten Netzwerkes am Arbeitsmarkt, der Bundesagentur für Arbeit.
Wir bringen Menschen und Arbeit zusammen. Dafür vermitteln und beraten wir Arbeitsuchende, unterstützen Unternehmen bei der Mitarbeitersuche und erbringen viele weitere Leistungen – wie zum Beispiel die Zahlung von Arbeitslosengeld.
Wirken Sie als Fachassistent/-in Kurzarbeiter-/Insolvenzgeld aktiv am Erhalt von Arbeitsplätzen mit und stehen Sie Unternehmen unterstützend zur Seite.
Ihre Aufgaben und Tätigkeiten
Sie prüfen Leistungsvoraussetzungen und bearbeiten Anträge zum Kurzarbeiter- sowie Insolvenzgeld in Fällen mit mittlerem Schwierigkeitsgrad (Aufhebungs- und Erstattungsverfahren).
Sie erfassen elektronisch Anzeigen und Anträge in speziellen Programmen, in welchen Sie im Rahmen der Einarbeitung geschult werden.
Sie pflegen die elektronischen Kundenakten.
Im Rahmen der Bearbeitung prüfen Sie die vorliegenden Unterlagen (Anträge und Abrechnungslisten) auf Vollständigkeit, Plausibilität und Richtigkeit.
Sie berechnen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Leistungsansprüche für Unternehmen und Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und bringen diese zur Auszahlung.
Dabei stehen Sie im Austausch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkundinnen und -kunden sowie mit Steuerberatungen, Lohnabrechnungsstellen, Insolvenzverwaltern, Gerichten und Krankenkassen, geben Auskünfte in leistungsrechtlichen Angelegenheiten und erörtern Unstimmigkeiten.
Den Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit bildet die Bearbeitung von Leistungsanträgen zu Kurzarbeiter- und Insolvenzgeld. Mit steigender Erfahrung können auch noch weitere Teilaufgaben hinzukommen (z.B. Geltendmachung übergegangener Arbeitsentgeltansprüche im Insolvenzverfahren oder die abschließende Prüfung des während eines Arbeitsausfalls gezahlten Kurzarbeitergeldes).
Sie bringen als Voraussetzung mit eine abgeschlossene Berufsausbildung (idealerweise im kaufmännischen Bereich oder in den Bereichen Verwaltung, Sozialversicherung oder Recht). alternativ einen mittleren Bildungsabschluss und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung (idealerweise aus dem Umfeld Sozialversicherung, Verwaltung, Recht, Finanz- und Rechnungswesen oder Personalsachbearbeitung). Außerdem legen wir Wert auf eine gute Auffassungsgabe für Gesetzestexte eine Affinität zum Umgang mit Zahlen eine positive Grundeinstellung gegenüber allen Menschen sowie eine hohe Akzeptanz des Systems der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland Idealerweise bringen Sie noch mit Erfahrung in der Anwendung von Gesetzestexten sowie Grundkenntnisse der Rechtsgrundlagen im Sozialrecht (SGB III, SGB I und SGB X) - hohe Kundenorientierung und Servicebereitschaft
Wir bieten Ihnen
Es bestehen mehrere Einstellungsmöglichkeiten befristet zunächst bis zum 30.06.2025 gemäß §14 Abs. 2 TzBfG (Befristung ohne Sachgrund). Daher ist, sofern bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein Arbeitsverhältnis bei der Bundesagentur für Arbeit bestanden hat, keine neue Beschäftigung möglich.
eine strukturierte Einarbeitung unter kompetenter Begleitung von erfahrenen Fachkräften.
eine Bezahlung nach dem Tarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de/ba-tarifvertrag), die mindestens der Tätigkeitsebene V Entwicklungsstufe 1 (derzeit rund 3.120 € brutto in Vollzeit) entspricht.
je nach Vorerfahrung ggf. ein höheres Einstiegsgehalt.
die Zahlung weiterer Gehaltskomponenten (z.B. Jahressonderzahlung, ggf. zusätzliche monatliche Zulagen).
flexible Arbeitszeitmodelle unter Berücksichtigung von Öffnungs- und Erreichbarkeitszeiten der Dienststelle.
eine Personalpolitik, die die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fördert und ihre Beschäftigten z.B. mit Hilfe des Betrieblichen Gesundheitsmanagements unterstützt.
eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge, die Möglichkeit der Entgeltumwandlung und vermögenswirksame Leistungen.
viele Möglichkeiten und Angebote, Ihre Fähigkeiten sinnvoll einzusetzen und weiter zu entwickeln, z.B. verschiedene Personalentwicklungsprogramme.
Wir freuen uns besonders über die Bewerbung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen. Mit unserer Inklusionsvereinbarung setzen wir uns aktiv für Inklusion und Diversität ein: Bei uns ist jede*r 10. Beschäftigte ein Mensch mit Schwerbehinderung oder diesen gleichgestellt. Dadurch verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen, z.B. bei der Gestaltung Ihres Arbeitsumfeldes: unsere technischen Berater*innen prüfen und unterstützen Sie bei der bedarfsgerechten Ausstattung Ihres künftigen Arbeitsplatzes.
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