Die Ausbildung
gegliedert in fünf praktische und vier theoretische Abschnitte
praktische Ausbildung in verschiedenen Dezernaten der Bezirksregierung Münster so-
wie anderen Landesbehörden in den Bereichen: Finanzverwaltung, Ordnungs- und
Leistungsverwaltung, Personalwesen und Beihilfe
während der vier theoretischen Lehrgänge lernen und wohnen Sie gemeinsam mit an-
deren Auszubildenden im Institut für öffentliche Verwaltung in Hilden
inhaltliche Schwerpunkte: Staats- und Verfassungsrecht, Allgemeine Verwaltungs-
kunde, Öffentliches Dienstrecht, Organisation und öffentliche Finanzwirtschaft
Das bringen Sie mit
Fachoberschulreife oder gleichwertiger Schulabschluss oder Hauptschulabschuss
Klasse 10 mit einer förderlichen abgeschlossenen Berufsausbildung zum 01.09.2025
die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union bzw. eines
Staates mit EU-Rechtsabkommen
gesundheitliche Eignung und Führungszeugnis ohne Eintragungen
fachliche Eignung, welche im Rahmen eines Einstellungstests festgestellt wird
Lernbereitschaft, Leistungswillen, Flexibilität und Teamorientierung
hohe IT-Affinität erwartet, da das Land NRW die Digitalisierung der Verwaltung weiter
ausbaut
Bewerbung
Sind Sie bereit, sich mit Kompetenz und Engagement für die öffentliche Verwaltung einzuset-
zen? Dann bewerben Sie sich bis zum 30.11.2024 ausschließlich unter
www.ausbildung-bezirksregierungen-nrw.de
Sollten Sie aufgrund einer Schwerbehinderung Probleme mit dem Online-Bewerbungsverfah-
ren haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Eine Bewerbung ist nicht möglich, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre bereits zweimal
am mündlichen Verfahren für diesen Ausbildungsgang teilgenommen haben.
Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Ausbildungsdezernat:
Christiana Bergs, Tel.: 0251/411-5281 oder per E-Mail: ausbildung@brms.nrw.de
Wir beraten Sie gern!
Besondere Hinweise
Aus laufbahnrechtlichen Gründen können grundsätzlich nur diejenigen Bewerberinnen und
Bewerber berücksichtigt werden, die am Ende der Ausbildung das 42. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben (für schwerbehinderte Menschen und oder ihnen Gleichgestellte gilt das 45.
Lebensjahr).