Fachassistent/-in Kindergeld zwischen- und überstaatliches Recht in der Bundesagentur für Arbeit in Chemnitz bei Bundesagentur für Arbeit (BA)
Fachassistent/-in Kindergeld (m/w/d) zwischen- und überstaatliches Recht in der Bundesagentur für Arbeit in Chemnitz bei Bundesagentur für Arbeit (BA)
Ihr Arbeitsumfeld
Wir helfen und unterstützen Familien mit Kindern finanziell. Wir bearbeiten Kindergeldanträge und zahlen die Geldleistungen aus. In der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind hierfür heute bundesweit ca. 6.000 Mitarbeitende beschäftigt.
„Mein Team und ich stellen sicher, dass unsere Kundinnen und Kunden das Kindergeld rechtzeitig erhalten. Wir nehmen Ängste und haben für die Anliegen unserer Kundinnen und Kunden immer ein offenes Ohr.“ Das sagt unsere Fachassistentin Sara.
Möchten auch Sie Familien unterstützen sowie soziale Verantwortung in einer abwechslungsreichen und vielfältigen Tätigkeit übernehmen? Werden Sie Teil der größten Dienstleisterin für den deutschen Arbeitsmarkt. Gemeinsam machen wir Menschen Mut und bringen sie voran.
Ihre Aufgaben und Tätigkeiten Sie bearbeiten Kindergeldanträge und Bestandsfälle. Außerdem korrigieren Sie bei Bedarf Kindergeldfestsetzungen oder heben diese auf. Sie erteilen Auskunft in Rechtsangelegenheiten aus dem Aufgabengebiet Kindergeld (z.B. zu Leistungsansprüchen, Erstattungsverfahren). Sie arbeiten größtenteils mit elektronischen Akten und daher mit vielen digitalen Unterlagen und Dokumenten. - Dabei fällt auch die Datenpflege in Ihren Verantwortungsbereich (z.B. Änderungen von Adressdaten und Bankverbindungen).
Sie bringen als Voraussetzung mit
eine abgeschlossene Berufsausbildung (idealerweise im kaufmännischen Bereich)
alternativ einen mittleren Bildungsabschluss und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung mit Aufgabeninhalten und Anforderungen, die mit der ausgeschriebenen Tätigkeit vergleichbar sind
Die fachliche Kompetenz ist wichtig, aber genauso wichtig für eine Karriere bei der BA ist Ihre
Persönlichkeit. Wenn Sie zusätzlich noch folgende Eigenschaften mitbringen, dann sind Sie bei uns richtig:
kundenorientiertes Handeln, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit sowie Fingerspitzengefühl im
Umgang mit Menschen
eine positive Grundeinstellung gegenüber allen Menschen sowie eine hohe Akzeptanz des Systems der
sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland
Interesse am Umgang mit Gesetzestexten sowie die Bereitschaft, neue Regelungen und
Gesetzesänderungen umzusetzen
Wir bieten Ihnen
ein Festgehalt nach der Entgeltgruppe TE V, Entwicklungsstufe 1 des Tarifvertrags für die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de/batarifvertrag)
(derzeit rund 3.040 € mtl. brutto)
vielfältige Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
flexible Arbeitszeitmodelle, z.B. Mobilarbeit und Teilzeit, unter Berücksichtigung von Öffnungs- und
Erreichbarkeitszeiten der Dienststelle
Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
ausgewogene Work-Life Balance, vielfältige Gesundheitsangebote und 30 Tage Urlaub pro Kalenderjahr
(der 24.12. und 31.12. sind zudem arbeitsfrei)
eine betriebliche Altersvorsorge sowie eine Jahressonderzahlung
Chancengleichheit, kulturelle Vielfalt und barrierefreie Arbeitsumgebung – bei uns zählt der Mensch.
UND vor allem eins: eine sinnstiftende Tätigkeit zum Wohl der Allgemeinheit!
Im Bereich Kindergeld züR der Familienkasse Sachsen sind ab 01.12.2024 - 31.12.2025 mehrere Stellen
als Fachassistent/-in (m/w/d) Kindergeld züR am Dienstort Bautzen in Vollzeit oder Teilzeit sachgrundlos
befristet zu besetzen.
Die Tätigkeit ist mit der Tätigkeitsebene V bewertet. Zusätzlich ist nach TV-BA die Zahlung einer
Funktionsstufe 1 für die Bearbeitung von Vorgängen im zwischen- und überstaatlichen Recht vorgesehen.
Kindergeld kann auch über Ländergrenzen hinweg gezahlt werden, zum Beispiel an Deutsche im Ausland oder ausländische Staatsangehörige in Deutschland. Die besondere Herausforderung besteht darin, Ansprüche auf Kindergeld, die sich nicht nur aus nationalen Vorschriften ergeben, sondern sich aus überstaatlichen Vorschriften (z.B. EU-Verordnungen) begründen, verantwortungsvoll zu bearbeiten. Die Familienkasse Sachsen hat hierfür eine deutschlandweite Verantwortung.
Bewerberinnen und Bewerber mit einer Vorbeschäftigung bei der Bundesagentur für Arbeit oder in einem
Jobcenter können aufgrund der Befristung nach §14 Abs. 2 Teilzeitbefristungsgesetz leider nicht
berücksichtigt werden.
Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Chancengleichheit und Vielfalt ihrer Mitarbeitenden. Hierbei unterstützen wir auch die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, deren Bewerbung bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt wird. Bewerbungen von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht.
Steigen Sie ein und unterstützen Sie die BA bei der Erfüllung ihres gesellschaftlichen Auftrags! Wir freuen
uns auf Sie und Ihre Bewerbung.
Am 15.1