EG S15 TVöD oder BesGr A 11 LBesO oder EG 10 TVöD
für die Abteilung Soziale Dienste im Amt für Soziales und Jugend
Das Amt für Soziales und Jugend ist mit über 2000 Beschäftigten das größte Amt der Stadtverwaltung und versteht sich als Dienstleister und Partner für die Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen und Familien. Das Sachgebiet Vormundschaften übt mit derzeit elf Mitarbeitenden im Auftrag des Familiengerichts die elterliche Sorge oder Teile der elterlichen Sorge an Stelle der Eltern aus.
- Wahrnehmung von Aufgaben des Amtsvormundes/ der Amtsvormundin sowie der Amtspflegschaft als gesetzliche/teilgesetzliche Vertretung für Minderjährige nach dem Leistungsprofil für Amtsvormünder*innen der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen
- Ausübung der Personensorge
- Vermögenssorge sowie die Regelungen der Unterhalts- und erbrechtlichen Belange
Verwaltungstätigkeiten wie Dokumentation, Schriftverkehr und Urkundstätigkeiten.
- Bachelor of Arts Soziale Arbeit beziehungsweise Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung oder vergleichbare Qualifikation mit Verwaltungs- und Rechtskenntnissen beziehungsweise Personen mit der Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienst oder Verwaltungsfachwirt*in
- Rechtskenntnisse insbesondere auf dem Gebiet des Bürgerlichen Gesetzbuches, der Sozialgesetzbücher, der Zivilprozessordnung, des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit und des Verwaltungsrechtes beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
- Einfühlungsvermögen, Verhandlungsgeschick im Umgang mit Kindern / Jugendlichen in besonderen Situationen (Verhaltensauffälligkeiten, Traumatisierungen, Beeinträchtigungen)
- Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit Eltern, in der Erziehung tätigen Personen und Kindern / Jugendlichen sowie verschiedenen Institutionen/Behörden
- sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen bei der Vertretung der Interessen Minderjähriger gegenüber diversen beteiligten Personen und Institutionen insbesondere dem Amtsgericht (sowie anderen Gerichten)
Erfahrung im Krisenmanagement und im Umgang mit Konfliktsituationen sowie Belastbarkeit, Teamfähigkeit sowie Flexibilität im Rahmen der Aufgabenerledigung.
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der Einsatz auf der Stelle ist zunächst befristet bis zum 31.12.2025 möglich.
- Bewerber*innen aus dem Bereich Sozial und Erziehungsdienst erhalten einen unbefristeten Arbeitsvertrag in S 11b TVöD zusätzlich wird für die Dauer der Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten eine Zulage zur S 15 TVöD gewährt
- bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis möglich
für Verwaltungsfachwirt*innen ist eine Eingruppierung in EG 10 TVöD möglich.
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de .
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Ein Auswahlverfahren findet voraussichtlich am 26.08.2024 oder 28.08.2024 statt.
Bitte bewerben Sie sich online bis zum 25. Juli 2024 über den Button „ Stell dich vor! “. Bei Rückfragen bitten wir um Angabe der Kennziffer 51/05/07/24/01.
Stefanie Lücke,
Telefon 0211 89-26557,
Moskauer Straße 25, Zimmer 3.23.