Im Zentrum der Landeshauptstadt bieten wir familienfreundliche Arbeitsplätze in akademischer Lehre, Forschung und Weiterbildung. In den Studienbereichen Architektur und Gestaltung, Bauingenieurwesen, Bauphysik, Mathematik, Informatik, Vermessung und Wirtschaft stehen attraktive Bachelor- und Master-Studiengänge zur Auswahl. Als Forschungs- und Entwicklungspartner sind wir in der Wirtschaft gefragt.
In der Fakultät Vermessung, Informatik und Mathematik ist zum Wintersemester 2023/24
(01.10.2023) oder später eine
zu besetzen. Mit dieser Professur möchten wir in unseren anwendungsorientierten Bachelor- und Master-Studiengängen die Ausbildung der Studierenden mit weiteren innovativen und praxisnahen Themenstellungen vertiefen und Forschungsprojekte in diesen Gebieten anstoßen. Von besonderem Interesse sind Erfahrungen in aktuellen, praxisrelevanten Themenbereichen der (Wirtschafts-) Informatik, vorzugsweise in einem der Gebiete
- Automotive Software Engineering,
- DevOps-zentriertes Software Engineering,
- IT-Sicherheit
Das jeweilige Gebiet soll insbesondere in den Bachelor-Studiengängen Informatik und Wirtschaftsinformatik sowie in den Master-Studiengängen der Studienrichtung Informatik vertreten werden.
Darüber hinaus erwarten wir die engagierte kollegiale Mitwirkung an der Ausbildung in Grundlagenfächern der o. g. Bachelor-Studiengänge. Einen hohen Stellenwert messen wir der didaktischen Ausgestaltung und inhaltlichen Weiterentwicklung der genannten Lehrveranstaltungen bei. Es wird angestrebt, dass in Lehre und Forschung die Vernetzung zu anderen Studiengängen der Hochschule (auch fakultätsübergreifend) weiter ausgebaut wird.
Vorausgesetzt werden ein Hochschulabschluss in Informatik / Wirtschaftsinformatik oder einem verwandten Studiengang mit starker Informatikausrichtung sowie einschlägige Kenntnisse und Berufserfahrung in einem der o.g. Schwerpunkte.
Didaktische Kompetenzen, die Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit, zur englischsprachigen Lehre werden ebenso erwartet wie die aktive Mitwirkung bei der weiteren Ausgestaltung der Studienprogramme. Ferner wird die Bereitschaft vorausgesetzt, Aufgaben in der Hochschulselbstverwaltung wahrzunehmen.
Weitere inhaltliche Auskünfte zur Stellenbeschreibung erhalten Sie vom Dekan der Fakultät Vermessung, Informatik, Mathematik, Prof. Dr. Peter Heusch (peter.heusch@hft-stuttgart.de; Telefon +49 (0)711 / 8926 - 2526). Bitte beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise zu den Dienstaufgaben und Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung mit Lebenslauf und Zeugniskopien sowie aussagekräftigen Unterlagen über eigene Projekte und wissenschaftliche Veröffentlichungen ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal unter der o.g. Kennziffer. Die Bewerbungsfrist endet am 16.09.2023.
Wichtige Hinweise zu den Dienstaufgaben und Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren
Die Dienstaufgaben ergeben sich allgemein aus dem gesetzlichen Auftrag der Hochschulen hinsichtlich Lehre, Forschung und Weiterbildung. Neben Ihrem fachspezifischen Profil erwarten wir
- didaktische Kompetenzen,
- die Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit,
- eine digitale Kompetenz in der Nutzung von Fachwerkzeugen sowie für eLearning, um sich in die Digitalisierungsprozess der Hochschule einzubringen,
- die Übernahme von englischsprachigen Lehrveranstaltungen,
- die Beteiligung an der Ausbildung auch in anderen als in der Ausschreibung genannten Studiengängen,
- die Vertretung des fachlichen Schwerpunkts in der angewandten Forschung, insbesondere durch die Initiierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten und die Einwerbung von Drittmitteln sowie
- die Bereitschaft, Aufgaben in der Hochschulselbstverwaltung wahrzunehmen.
Die gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen sind in § 47 des Landeshochschulgesetzes (LHG) Baden-Württemberg geregelt:
- abgeschlossenes Hochschulstudium,
- pädagogische Eignung,
- besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit,
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
Die Übernahme als Professor oder Professorin in das Beamtenverhältnis richtet sich nach § 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 LHG sowie nach § 48 LHO.
Die Hochschule strebt bei ihrer Professorenschaft eine