Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg ist beim Landratsamt Konstanz - Gesundheitsamt - als untere staatliche Verwaltungsbehörde eine 75 % - 100 % -Stelle für die Leitung des Sachgebiets Kinder- und Jugendgesundheit (w/m/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. (Funktionsstellenausschreibung)
Die Funktion ist derzeit nach Besoldungsgruppe A 15 bewertet. Tariflich beschäftigte Ärztinnen und Ärzte können nach Bewährung in dieser Funktion und bei Vorliegen der sonstigen tarifrechtlichen Voraussetzungen eine Zulage nach § 16 Absatz 5 TV-L erhalten.
Die Sachgebietsleitung umfasst neben der inhaltlichen Mitarbeit im gesamten
Aufgabenbereich
- die Organisation der Einschulungsuntersuchungen,
- die Steuerung des Personaleinsatzes (Ärztinnen/Ärzte, Sozialmedizinische Assistentinnen),
- die Sozialmedizinische Beratung und Begutachtung, auch im Amtshilfeverfahren,
- die Verantwortung für die konzeptionelle Weiterentwicklung des Sachgebietes, Qualitätsmanagement,
- die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Gremien u.a. der Jugendhilfe, der Gesundheitsförderung und dem Infektionsschutz, Öffentlichkeitsarbeit sowie
- die Mitarbeit am Wochenendbereitschaftsdienst.
Sie sind approbierte Ärztin/Arzt (w/m/d) mit fundierten Kenntnissen der Kinder- und Jugendmedizin und des öffentlichen Gesundheitswesens.
Wir suchen eine besonders qualifizierte Persönlichkeit mit Führungsqualitäten und Führungserfahrung, die insbesondere Kenntnisse in der Sozialpädiatrie, aber auch dem Gutachtenwesen sowie der Gesundheitsförderung und Gesundheitsberichterstattung mitbringt. Ausgeprägte Teamfähigkeit und Organisationstalent, eine hohe Motivation zur Bewältigung der Aufgaben und zur Weiterentwicklung des Aufgabengebietes werden vorausgesetzt.
Erfahrungen in der Kooperation mit den niedergelassenen Ärzten, sozialmedizinischen Institutionen und dem Jugendamt werden ebenfalls erwartet. Gefordert ist zudem eine Persönlichkeit mit hoher sozialer Kompetenz und umfangreichen Kenntnissen und Erfahrungen im Öffentlichen Gesundheitsdienst.
Wünschenswert ist die Weiterbildung zum Facharzt/Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen und/oder Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin. Erwartet wird ein sicheres Auftreten gegenüber anderen Behörden sowie ein hohes Maß an Kooperationsfähigkeit in der Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen und Behörden.
Sofern Sie zudem bereit sind, sich den Herausforderungen einer Tätigkeit in einer modernen und leistungsstarken Verwaltung zu stellen und eine Perspektive auf einen familienfreundlichen Arbeitsplatz in einem hoch motivierten, multiprofessionellen Team anstreben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
Ihre Mobilität unterstützen wir mit einem Zuschuss zum Deutschlandticket Job.
Auskünfte zu fachlichen Fragen erhalten Sie von Frau Kurkowski (Tel.: 07531 800-2656).
Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie bei Frau Kirkici Spinelli (Tel.: 0711 123-3588).
Informationen zum Landkreis finden Sie auf der Website des Landkreises Konstanz.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und des Landesdatenschutzgesetzes zu. Informationen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hierzu finden Sie unter Datenschutz bei Bewerbungen.
Die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerberinnen und Bewerber werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens datenschutzkonform vernichtet.
Bei Interesse bitten wir um Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Abiturzeugnis, tabellarischer Lebenslauf, Kopien der Arbeitszeugnisse, Approbations-, gegebenenfalls Promotionsurkunde, Facharzturkunde)
bis zum 28. Juni 2024 unter Angabe der Kennziffer 307-A03
über unser Online-Bewerbungsportal.
Bewerbungen per Post oder E-Mail können leider nicht berücksichtigt werden.
Wir weisen darauf hin, dass für Personen, die in Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig werden sollen, in welchen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden, vor Einstellung eine Nachweispflicht hinsichtlich einer Immunisierung gegen Masern besteht. Bei Nichtvorlage eines geeigneten Nachweises besteht ein berufliches Beschäftigungsverbot. Eine Einstellung im Öffentlichen Gesundheitsdienst ist dann aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen. Weitere Informationen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg finden Sie unter Informationen zur Impfpflicht im ÖGD.
Bewerbungsfrist: 28.06.2024