„Qualitätssicherung und –entwicklung der allgemeinbildenden Schularten unter Berücksichtigung sonderpädagogischer Notwendigkeiten bei Land Berlin
„Qualitätssicherung und –entwicklung der allgemeinbildenden Schularten unter Berücksichtigung sonderpädagogischer Notwendigkeiten (m/w/d) bei Land Berlin
Das Land Berlin ist der größte Arbeitgeber der Region. Rund 130.000 Beschäftigte der unmittelbaren Landesverwaltung setzen sich täglich dafür ein, dass Berlin als pulsierende Metropole und als Zuhause für rund 3,7 Millionen Menschen funktioniert. Hierbei bilden die Dienstkräfte des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes das Rückgrat der Berliner Verwaltung.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist dafür verantwortlich, dass alle Berlinerinnen und Berliner gute Bildungsmöglichkeiten haben – von der frühkindlichen Bildung in der Kita bis zu einem guten Schulabschluss für eine Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium. Sie schafft den Rahmen, dass sich junge Menschen und Familien in dieser Stadt wohlfühlen können und gewährleistet Förderung und Unterstützung in allen Lebenslagen. Insgesamt sind rund 50.000 Beschäftigte an den Berliner Schulen tätig. Hiervon sind in den Fachabteilungen des ministeriellen Teils der Senatsverwaltung rund 2 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für grundsätzliche und operative Aufgaben zuständig.
Zur Verstärkung ihres Teams sucht die Abteilung II der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ab sofort eine Dienstkraft für das Aufgabengebiet
- Datenbasierte Analyse bezogen auf die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages durch Maßnahmen der internen und externen Evaluation
- Ableitung von Steuerungszielen für die schulartenübergreifende und schulartspezifische Qualitätssicherung und -entwicklung
- Konzeptentwicklung, einschließlich Zielbestimmung und Koordinierung von Steuerungs- und Kommunikationsprozessen zur Qualitätsentwicklung von Schulen unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Qualitätsstrategie der Berliner Schule
- Begleitung schulischer Innovationen (Steuerung und Ergebnissicherung schulartübergreifender, strategischer Projekte sowohl mit internen als auch ggf. externen Stakeholdern), z.B. Schulversuche
- Fachliche Beratung und Entwicklung von Vorgaben für die inhaltliche Gestaltung von Rechtsvorschriften, Handreichungen, Konzeptionen, Schulbriefen etc.
- Für Beamtinnen und Beamte: Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes bzw. Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen gem. § 10 Bildungslaufbahnverordnung (BLVO) bzw.
- für Tarifbeschäftigte: vergleichbare Qualifikation oder abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder Univ.-Dipl./Magister) in der Fachrichtung Sonderpädagogik.
- Zusätzlich erforderlich für beide Berufsgruppen: ist eine mindestens zweijährige berufliche Tätigkeit im Bereich der Steuerung, Entwicklung, Begleitung und Evaluation von Projekten und Konzepten im Bildungsbereich sowie eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der allgemein bildenden weiterführenden Schule (Integrierte Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule in der Sekundarstufe I) im Arbeitsschwerpunkt Sonderpädagogik.
- Zusätzlich wünschenswert: ist eine mindestens zweijährige Erfahrung in Tätigkeitsfeldern mit Bezug zu schulaufsichtlichen Aufgaben und die Qualifikation für den Laufbahnzweig der Studienrätin/des Studienrats.
- weitere fachliche und außerfachliche Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Anforderungsprofil, welches unter dem Button "weitere Informationen" hinterlegt ist.
- eine interessante, abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit, in der Sie wichtige Lebensbereiche der Stadt Berlin mitgestalten können.
- die Möglichkeit, Ihre persönlichen Kompetenzen weiterzuentwickeln, indem Sie unsere vielfältigen Angebote der fachlichen und außerfachlichen Fort- und Weiterbildung nutzen und so Karrierechancen für sich eröffnen.
- eine attraktive Bezahlung, die sich für Tarifbeschäftigte nach dem TV-L bzw. für außertariflich Beschäftigte nach den AT-Bezahlungsrichtl