Die Ruhrfestspielstadt Recklinghausen mit rund 120.000 Einwohner*innen ist das Zentrum für Handel, Dienstleistung, Bildung und Kultur des Kreises Recklinghausen zwischen dem Ruhrgebiet und dem Münsterland, mit besten Verkehrsanbindungen, Wohn-, Erholungs- und Bildungsmöglichkeiten sowie einer in weiten Teilen erhaltenen Altstadt. Sie bietet ihren Bürger*innen u.a. eine Vielzahl von Weiterbildungseinrichtungen und attraktiven kulturellen Angeboten.
Im Fachbereich Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (31) ist im der Sachgebiet Allgemeine Sicherheit und Ordnung zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Stelle der
zu besetzen. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle – vorbehaltlich einer abschließenden Stellenbewertung - nach Entgeltgruppe 9c TVöD bzw. A 10 LBesO NRW.
Ihr Aufgabenbereich
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere
- Verfolgung widerrechtlicher Müllablagerungen
- Lärmbelästigungen
- Rauch- und Geruchsbelästigungen
- Verstöße gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Recklinghausen
- Alkoholverbot am Zentralen Omnibusbahnhof
- Mittagsruhe
- Verunreinigungen
Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung der Stadt Recklinghausen
Unsere Anforderungen
Wir suchen eine fachlich wie menschlich überzeugende sowie engagierte Persönlichkeit mit der Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst (Laufbahngruppe 2.1 Kommunalverwaltung) oder mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Verwaltungsfachwirt*in oder einem abgeschlossenen Angestellten- bzw. Verwaltungslehrgang II.
Zudem sind Sie bereit an der fachbereichsinternen Rufbereitschaft teilzunehmen und verfügen über einen Führerschein Klasse B (ehem. 3).
Unser Angebot
- ein sicherer Arbeitsplatz – auch in Krisenzeiten
- eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem engagierten Team und einem interessanten Tätigkeitsumfeld
- eine unbefristete Anstellung in Vollzeit
- Bezahlung nach EG 9c TVöD bzw. A 10 LBesG NRW
- eine jährliche Sonderzahlung und Beiträge zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für Beschäftigte
- leistungsorientierte Bezahlung
- eine flexible Arbeitszeit mit einer 39-Stunden-Woche im Beschäftigtenverhältnis bzw. 41-Stunden-Woche im Beamtenverhältnis
- 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr
- weitgehende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- ein fortschrittliches betriebliches Gesundheitsmanagement
- gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- die Möglichkeit der teilweisen Ausübung von Homeoffice
Willkommenskultur
Die Stelle ist teilbar, sofern Bewerber*innen zu einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung bereit sind und ein dienstlich erforderlicher Abstimmungsbedarf eingehalten wird.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden entsprechend dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadt Recklinghausen berücksichtigt.
Die Stadtverwaltung Recklinghausen fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung der Mitarbeiter*innen. Wir begrüßen daher Bewerbungen von Personen ausdrücklich unabhängig von Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Fragen zum Stelleninhalt beantwortet Ihnen
im Fachbereich Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Herr Mühlenbeck, Abteilungsleitung Allgemeine Sicherheit und Ordnung, Telefon 02361/50-1612
Fragen zum Ausschreibungsverfahren beantwortet Ihnen
im Fachbereich Personal, Organisation, IT und Betriebliches Gesundheitsmanagement
Frau Beuermann, Personalentwicklung/ -marketing, Telefon 02361/50-1329
Ihre aussagefähige Bewerbung reichen Sie bitte bis zum 14. Juli 2024 ausschließlich online über unser Bewerbungsportal www.interamt.de ein.
Der folgende Link führt direkt zu der Stellenausschreibung:
https://interamt.de/koop/app/stelle?49&id=1153529
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Mit der Eingabe der Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Beachten Sie hierzu auch die Hinweise zum Datenschutz auf der Homepage der Stadt Recklinghausen Hinweise zum Datenschutz | Stadt Recklinghausen. Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsdaten drei Monate aufbewahrt und anschließend unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften gelöscht.