Das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung ist zuständig für Vollzugs-, Beratungs- und wissenschaftliche Aufgaben in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Forst und der ländlichen Entwicklung.
Die Abteilung „Ländliche Entwicklung“ ist Dienstleister für die Gestaltung ländlicher Räume und setzt Förderprogramme zur Integrierten ländlichen Entwicklung der EU, des Bundes und des Landes um. Wir leisten einen wesentlichen Beitrag zur zukunftsfähigen Entwicklung der ländlichen Räume Schleswig-Holsteins. Klimawandelanpassung, Daseinsvorsorge und regionale Wertschöpfung sind Förderschwerpunkte - mit dem Ziel gleiche Lebensverhältnisse in Stadt und Land zu schaffen.
In enger Zusammenarbeit mit den AktivRegionen des Landes stärken wir das Leader-Bottom-up Prinzip und fördern insbesondere das ehrenamtliche Engagement aus den Regionen heraus.
Als Flurbereinigungsbehörde bearbeiten wir Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz zur Lösung flächenbeanspruchender Fragestellungen. Die Flurbereinigung gewinnt im Rahmen der Biodiversitäts-, der Niederungsstrategie und des Moorschutzes für Schleswig-Holstein neue Bedeutung.
Ein weiteres Aufgabengebiet der Abteilung ist die Förderung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum mit EU-, bundes- und Landesmitteln.
- Umsetzung von Förderprogrammen in der integrierten ländlichen Entwicklung
- Begleitung und Beratung von Antragstellern als Verwaltungsstelle von Lokalen Aktionsgruppen (LAG’en) - AktivRegionen, im Bereich Nahversorgung/Bildung/ländlicher Tourismus sowie des ländlichen Wegebaus und Koordinierung von projektbezogenen Verfahrensabläufen
- Eigenständige Durchführung von Zuwendungsverfahren (EU-Förderung)
- Koordinierung von projektbezogenen Verfahrensabläufen
- Evaluierung des Fördermitteleinsatzes
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtungen Allgemeine Verwaltung oder ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung (Diplom-Verwaltungswirt/in bzw. Bachelor of Arts „Allgemeine Verwaltung/Public Administration“) oder eine vergleichbare Qualifikation (z.B. Qualifizierungslehrgang II für Tarifbeschäftigte) oder ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Bachelor of Science/ of Arts, Dip-lom-Ingenieur/in (FH) Betriebswirtschaft oder ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Bachelor of Science/ of Arts, Diplom-Ingenieur/in (FH)) mit einem raum- und planungsbezogenen Studienabschluss wie z.B. in Regionalplanung, Tourismus, Architektur/Städtebau, Bauingenieurwesen, Geographie, Vermessungswesen, Landschaftsplanung, Landwirtschaft.
- Fahrerlaubnis Klasse B
- eine sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Zudem wäre wünschenswert:
- Gute Kenntnisse im Verwaltungsrecht, Grundkenntnisse im Haushalts- und Zuwendungsrecht
- Verständnis für technische Zusammenhänge und Grundkenntnisse im Vergaberecht
- Kenntnisse der Förderrichtlinien der EU (ELER), des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein im ländlichen Raum
- Analytisches, strategisches Denken und Problemlösefähigkeit
- Soziale Kompetenz, wie Teamfähigkeit, und Organisationskompetenz
- Informations- und Kommunikationsfähigkeit
- Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit
- Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit