Küchenhilfskraft , Koblenz in Koblenz bei Bundeswehr
Küchenhilfskraft (m/w/d), Koblenz in Koblenz bei Bundeswehr
Die Bundeswehr garantiert Sicherheit, Souveränität und außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus schützt sie die Bürgerinnen und Bürger, unterstützt Verbündete und leistet Amtshilfe bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen im Inland. Hierbei unterliegt sie den Entscheidungen des Bundestages, dem deutschen Grundgesetz und dem Völkerrecht.
BESCHÄFTIGUNGSDIENSTSTELLE
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Koblenz in der Falckensteinkaserne
- Sie übernehmen die Vor- und Zubereitung sowie die Portionierung von Lebensmitteln unter Anleitung der Küchenfachkräfte.
- Sie führen den Auf- und Abbau der Teilmahlzeiten sowie die Ausgabe der Verpflegung bzw. Überwachung der Entnahme aus der Ausgabe durch und bedienen im Bedarfsfall auch die Kasse.
- Sie sind für die Reinigung und Desinfektion der Küche, der Ausgaben, des Speisesaals / der Speisesäle sowie aller Gerätschaften und Anbauten (Kühlhäuser) und für die Sortierung und den Abtransport von Nass- und Restmüll zuständig.
- Sie transportieren das Geschirr und sind zuständig für die Beschickung und Bedienung der Spülmaschine und das Verräumen des gereinigten Geschirrs.
- Sie unterstützen bei der täglichen Annahme, Verbringung, Pflege und Verteilung von Lebensmitteln unter Beachtung der gültigen Regelungen (Maßnahmen zur Eigenkontrolle im Bereich der Bundeswehr / Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) auf Weisung der Küchenbuchhaltung bzw. der Küchenleitung.
- Sie besitzen die Bereitschaft zur Schichtarbeit.
- Sie sind bereit, an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
- Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig.
- Es sind zwei Stellen in Kürze zu besetzen. Eine Stelle ist in Vollzeit zu besetzen, eine weitere Stelle ist in Teilzeit zu besetzen.
WAS FÜR SIE ZÄHLT
- Sie werden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit mit 39 Stunden / Woche oder in Teilzeit mit 19,5 Stunden / Woche eingestellt.
- Sie erwartet ein attraktives Gehalt, bemessen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Eine Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe 3 erfolgt unter Beachtung des § 12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich auszuübenden Tätigkeiten und der Erfüllung der persönlichen bzw. tariflichen Anforderungen.
- Sie profitieren von einer gezielten Personalentwicklung und einem umfangreichen Fort- und Ausbildungsangebot.
- Sie arbeiten bei einem anerkannten und familienfreundlichen Arbeitgeber in sicheren wirtschaftlichen Verhältnissen.
- Die Bundeswehr fördert die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beispielsweise
durch die Beschäftigung in Form von mobilem Arbeiten oder Teilzeit;
die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig, jedoch nicht für mobiles Arbeiten / Homeoffice geeignet. - Sie haben die Möglichkeit, an betrieblichen Gesundheitsmaßnahmen teilzunehmen.
WAS FÜR UNS ZÄHLT
- Sie besitzen die „Küchentauglichkeit“ im Sinne der §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz.
- Sie besitzen ein erhöhtes Maß an gesundheitlicher Eignung und körperlicher Belastbarkeit in Form von
- täglichem mehrfachen Heben ohne Hilfsmittel von Lasten bis 20kg,
- wiederholtem Bücken und Strecken,
- Wahrnehmung der Tätigkeiten überwiegend im Stehen,
- Durchführung von Arbeiten unter Zwangshaltung sowie von Arbeiten mit Rotationsbewegung des Kopfes,
- körperliche Belastung durch Arbeiten in Räumen mit unterschiedlichen Temperaturen (-20°C bis +35°C), Lärm, Feuchtigkeit und Geruch,
-Arbeiten mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln,
- im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung kann es zu erhöhter Stressbelastung sowie Arbeiten unter Zeitdruck kommen.
- Sie treten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein.
- Sie stimmen zu, an einer gesundheitlichen Eignungsfeststellung und ggf. einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung teilzunehmen.
- Bei dem genannten geplanten Besetzungsdatum bzw. dem genannten Datum zum "Beginn der Tätigkeit" handelt es sich um einen Termin, der sich bedingt durch den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens ggf. ändern kann.
- Die Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des § 12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen bzw. tariflichen Anforderungen.
- Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.
- Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzun