Bewerbungen per Email an bsv-bewerbung@ofdka.bwl.de
Bewerbungsfrist: 29.02.2024
Wir suchen
als Bausachverständige für Grundstücksbewertungen für die Finanzämter in Konstanz oder Waldshut-Tiengen, ggf. Dienstort flexibel. In Vollzeit oder Teilzeit/ zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Beste Entwicklungsmöglichkeiten, vielseitige Fachthemen und interdisziplinäre Herausforderungen:
Die Finanzverwaltung Baden-Württembergs ist modern und effizient aufgestellt. Wer hier arbeitet, übernimmt täglich Verantwortung, analysiert finanzwirtschaftliche Zusammenhänge, löst knifflige steuerrelevante Bewertungsfragen.
Für Sie bedeutet das: Sie sammeln wertvolle Erfahrungen im steuerlichen Umfeld und entwickeln sich so zum interdisziplinären Spezialisten.
An der Spitze der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg steht das Ministerium für Finanzen in Stuttgart. Die Oberfinanzdirektion in Karlsruhe kümmert sich mit 65 Finanzämtern um die gerechte und gleichmäßige Festsetzung und Erhebung von Steuern. Dabei unterstützen 42 Bausachverständige in vier Regionalteams die Finanzämter in allen grundstücks- und immobilienbezogenen Bewertungsaufgaben und Fragestellungen.
Werden Sie Teil unseres Teams! Wir freuen uns auf Sie!
- Sie stehen den steuerrechtlichen Sachgebieten (Abteilungen) beratend zur Seite und unterstützen bei nötigen grundstücks- und immobilienbezogenen Bewertungsfragen.
- Sie plausibilisieren externe Gutachten, und erarbeiten eigenverantwortlich Wertermittlungen und baufachliche Stellungnahmen.
- Sie wenden routiniert die einschlägigen Bewertungsverfahren sowie die gesetzlichen Vorgaben an.
- Sie wirken bei der Grundsteuerbewertung mit.
- Sie haben ein bautechnisches, immobilien- oder betriebswirtschaftliches Studium abgeschlossen oder verfügen über eine vergleichbare Qualifikation.
- Sie sind idealerweise zertifizierte/r Immobiliensachverständige/r (z.B. CIS HypZert, DIA, Sprengnetter) oder haben eine vergleichbare Weiterbildung absolviert.
- Sie arbeiten selbstständig, verantwortungsbewusst und zielorientiert.
- Sie sind aufgeschlossen gegenüber den Belangen des Steuerrechts.
- Sie verfügen über einen Führerschein (Klasse B) und sind bei Bedarf auch jenseits der öffentlichen Verkehrsnetze mobil.
- Vielseitige, interessante und anspruchsvolle Tätigkeit
- Individuelle Einarbeitung und Entwicklungsperspektive
- Erwerb von umfassenden Kenntnissen in Lehrgängen und Praxisstationen im Fachgebiet der steuerrechtlichen Grundstücksbewertung sowie zu vielfältigen baufachlichen Themen
- Sicheres Arbeitsverhältnis mit variablen und familiengerechten Arbeitszeiten
- flexibler Arbeitsort durch mobiles Arbeiten
- Bezuschusstes Jobticket BW
- Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
Für diese Stelle können sich sowohl Tarifbeschäftigte (w/m/d) als auch Beamte (w/m/d) bewerben. Für das Beschäftigungsverhältnis gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Einstellung erfolgt in Entgeltgruppe 11 TV-L. Für Beamte (w/m/d) besteht eine Beförderungsmöglichkeit bis zur Besoldungsgruppe A 12.
Eine Verbeamtung der tarifbeschäftigten Bausachverständigen kann bei Vorliegen der persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen in Aussicht gestellt werden und die Erfüllung dieser Voraussetzungen wird im Rahmen Ihrer Tätigkeit bei uns unterstützt.
Nähere Einzelheiten über die Art der Tätigkeit können bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Herr Hoffmann (0721/926 – 4746), Frau Reus (0721/926 – 9217) oder beim Finanzamt Emmendingen, Herr Isenmann (Sachgebietsleiter, Dienstort Finanzamt Offenburg: 0781/12026 – 2236) erfragt werden.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Befähigung und entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar. In Durchführung des Chancengleichheitsgesetzes werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte bis zum 29.02.2024 per Email an: bsv-bewerbung@ofdka.bwl.de
Oberfinanzdirektion Karlsruhe | Moltkestraße 50 | 76133 Karlsruhe
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Hinweis zum Datenschutz: Zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung werden Ihre personenbezogenen Daten entsprechend Art.
88 Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. § 36 LDSG und § 3