Beim Landgericht Osnabrück ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zunächst befristet bis für ein Jahr, die Stelle
einer Vorlesekraft für eine sehbehinderte Richterin
zu besetzen.
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 6 TV-L.
Der Aufgabenbereich umfasst u.a. das Vorlesen von Schriftsätzen pp., Fertigen von Schreiben nach Phonogramm sowie von Ladungen und anderen Schriftstücken.
Wir erwarten:
1. Realschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss;
2. vorzugsweise Ausbildung oder bisherige Tätigkeit im gerichtlichen oder anwaltlichen Bereich;
3. Bereitschaft und Fähigkeit, sich in neue Aufgaben einzuarbeiten;
4. sichere Beherrschung der Standardfunktionen der Software-Programme im Bereich der Bürokommunikation (MS Office);
5. sichere Rechtschreibkenntnisse;
6. Sozialkompetenz, insbesondere Teamfähigkeit;
7. Zuverlässigkeit
Für nähere Informationen sowie bei Rückfragen setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung (Tel. 0541/315-1123).
Bewerbungen bitte ich bis zum 11.06.2023 einzureichen an:
Landgericht Osnabrück - Personalabteilung -, Neumarkt 2, 49074 Osnabrück
oder per E-Mail an lgos-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Osnabrück, 26.05.2023
Die Geschäftsleiterin des Landgerichts
Grote