Pfarrhelferin/Pfarrhelfer in Füssen bei Bundeswehr
Pfarrhelferin/Pfarrhelfer (m/w/d) in Füssen bei Bundeswehr
Die Bundeswehr garantiert Sicherheit, Souveränität und außenpolitische Handlungsfähigkeit der
Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus schützt sie die Bürgerinnen und Bürger, unterstützt
Verbündete und leistet Amtshilfe bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen im Inland. Hierbei
unterliegt sie den Entscheidungen des Bundestages, dem deutschen Grundgesetz und dem Völkerrecht.
Beschäftigungsdienststelle
Katholisches Militärpfarramt Füssen
- Sie unterstützen die Militärseelsorgerin bzw. den Militärseelsorger bei der Erledigung von Verwaltungsaufgaben, dem allgemeinen Geschäftszimmerdienst, dem Führen des Dienst-Kraftfahrzeugs sowie bei den Gottesdiensten, kirchlichen Amtshandlungen, der Gemeindearbeit und im kirchlich-diakonischen Dienst.
- Sie wirken bei Veranstaltungen besonderer Art (Empfänge, mehrtägige Intensivmaßnahmen, Arbeitskreisen, lebenskundliche Unterrichte bzw. Seminare) mit. Die damit verbundene Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstreisen und zur gelegentlichen Leistung von Diensten am Wochenende wird vorausgesetzt.
- Sie sind gelegentlich zur Durchführung von bspw. Seminaren und Gottesdiensten bereit. Die Teilnahme an regelmäßigen und weiterführenden Aus- und Fortbildungen wird hierbei vorausgesetzt.
- Sie bewirtschaften Haushaltsmittel der Kirche und des Bundes.
- Sie führen die Bestandsnachweise.
- Sie sind Ansprechperson der Dienststelle für die Sicherstellung der seelsorglichen Begleitung bei Abwesenheit der Militärseelsorgerin bzw. des Militärseelsorgers.
Die Stelle ist voraussichtlich zum 01.12.2024 zu besetzen.
WAS FÜR SIE ZÄHLT
- Sie werden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit bei 39h/Woche eingestellt.
- Sie erwartet ein attraktives Gehalt, bemessen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Die Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des § 12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und der Erfüllung der persönlichen bzw. tariflichen Anforderungen. Die Eingruppierung erfolgt hierbei zunächst in die Entgeltgruppe E 5 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst(TVöD). Eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 TVöD erfolgt nach abgeschlossener, mindestens eineinhalbjähriger theologischer Ausbildung im kirchlichen Bereich (Nachweis durch Abschlusszertifikat). Eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TVöD erfolgt nach mindestens einjähriger Erfahrung in den Tätigkeiten der Entgeltgruppe 6, die diakonische oder vergleichbare seelsorgliche Tätigkeiten beinhalten.
- Sie profitieren von einer gezielten Personalentwicklung und einem umfangreichen Fort und Ausbildungsangebot. Die Kosten hierfür übernimmt die Bundeswehr.
- Sie arbeiten bei einem Arbeitgeber in sicheren wirtschaftliches Verhältnissen, der eine ausgeglichene Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeiten und Teilzeitmodelle fördert. Die Bundeswehr fördert die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.
- Sie haben die Möglichkeit, in einem festgelegten Rahmen an Sport- und Gesundheitsprogrammen während der Arbeitszeit teilzunehmen.
- Die Tätigkeiten sind in der Dienststelle vor Ort wahrzunehmen. Vollzeit oder Teilzeit ist möglich.
- Der Dienstposten ist nicht telearbeitsfähig. Da es sich um eine Kleinstdienststelle(Zwei-Personen-Dienststelle) handelt, muss die persönliche Ansprechbarkeit gewährleistet sein. Mobiles Arbeiten ist jedoch möglich.
- Sie erhalten 30 Tage Urlaub pro Jahr.
- Sie erhalten einen Zuschuss im Rahmen von vermögenswirksamen Leistungen.
- In der Kaserne vor Ort gibt es kostenlose Parkplätze.
WAS FÜR UNS ZÄHLT
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter, Bürokauffrau bzw. Bürokaufmann oder vergleichbar.
- Sie gehören der Katholischen Kirche an.
- Sie besitzen den Führerschein der Klasse B und die Bundeswehr-Fahrerlaubnis B bzw. sind bereit, die Bundeswehr-Fahrerlaubnis zu erwerben. Mit dem Führen eines Dienst-Kraftfahrzeug erklären Sie sich einverstanden.
- Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
- Bei dem genannten geplanten Besetzungsdatum bzw. dem Datum zum "Beginn der Tätigkeit" handelt es sich um einen Termin, der sich bedingt durch den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens ggf. ändern kann.
Die Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des § 12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und der Erfüllung der persönlichen bzw. tariflichen Anforderungen. Die Eingruppierung erfolgt hierbei zunächst in die Entgeltgruppe E 5 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst(TVöD). Eine Eingruppierung in die Entgeltgrup