Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt für die Primarstufe, die Sekundarstufe I oder für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, für Realschulen oder die Sekundarstufe II, für das Lehramt an berufsbildenden Schulen oder für das Lehramt an Sonder- oder Förderschulen.
A 13 LBesO NRW (Oberlehrer/Oberlehrerin) bzw. EG 13 TV-L
Die Sozialtherapeutische Anstalt NRW in Bochum wurde am 1. September 2020 bezogen und ist eine eigenständige Haftanstalt des geschlossenen Vollzuges mit maximal 79 Haftplätzen und etwas über 100 Mitarbeiter.
Die Einrichtung hat den Auftrag, Insassen mit besonderen therapeutischen Mitteln und sozialen Hilfen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Der Behandlungsauftrag erstreckt sich auf Gefangene, die wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren verurteilt worden sind und bei denen eine sozialtherapeutische Behandlung zur Eingliederung angezeigt und erfolgversprechend ist. Außerdem sollen andere Gefangene behandelt werden, wenn besondere therapeutische Mittel und soziale Hilfen zur Verringerung erheblicher Gefahren, die von den Gefangenen für die Allgemeinheit ausgehen, angezeigt und erfolgversprechend sind. Neben Gefangenen mit zeitigen Freiheitsstrafen werden in der Sozialtherapie Bochum zu einem bestimmten Anteil auch Gefangene mit Anschlusssicherungsverwahrung, Sicherungsverwahrte und Gefangene mit lebenslangen Freiheitsstrafen behandelt.
Die Anstalt verfügt über eine auf die spezifische Klientel zugeschnittene Behandlungskonzeption. Diese versteht sich als dynamisches Instrument, welches unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und Auswertung eigener Arbeitsergebnisse stetig fortgeschrieben wird.
Der Aufgabenbereich richtet sich nach den Richtlinien für die Fachdienste bei den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (AV des JM vom 18.12.15 -2400-IV.54) sowie dem spezifischen Behandlungskonzept der Sozialtherapeutischen Anstalt.
- 2. Staatsexamen für die Lehrbefähigung an öffentlichen Schulen
- gute Allgemeinbildung und fundiertes pädagogisches Fachwissen
- gute Kenntnisse in moderner Informationstechnik und des e-Learning
- souveräner Umgang mit Lernstörungen und Verhaltensauffälligkeiten
- gute Methodenkompetenz im Umgang mit lernschwachen Persönlichkeiten
- Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit und Teamgeist
- Emotionale Stabilität und Belastbarkeit
- Sensibilität und Einfühlungsvermögen im Umgang mit der besonderen Klientel
- Hohe Einsatzbereitschaft
- Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit
- Zielstrebigkeit, Entscheidungsstärke, Durchsetzungsfähigkeit, Selbstvertrauen
- Interesse an der Aneignung von grundlegenden Kenntnissen über die Bestimmungen im Strafvollzug
- Fähigkeit zur Zusammenarbeit im Team mit unterschiedlichen Fachdiensten
- flexibles, situations- und problemangemessenes Verhältnis zwischen Nähe und Distanz im sozialen Kontakt
Bereitschaft zur Supervision und zur Fort- und Weiterbildung in für die Aufgabe relevanten Bereichen
Eine Hospitation ist nach Voranmeldung möglich und zudem wünschenswert.