Zwingende Anforderungen:
Vorausgesetzt wird das Lehramt an Haupt- und Realschulen oder das Lehramt an Gymnasien mit den Fächern Sport und Biologie sowie die Bereitschaft zur berufsbegleitenden Teilnahme an der sich über vier Schulhalbjahre erstreckenden Qualifizierung zum Erwerb der Lehramtsbefähigung an Förderschulen
(Ausschlusskriterium: Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an Hauptschulen und Realschulen mit den Mangelfächern Musik, Chemie, Physik oder Kunst können nicht an der Weiterbildung teilnehmen.)
- Die aufgrund des Erlasses „Einstellung und Weiterbildung zum Erwerb der Befähigung
zum Lehramt für Förderpädagogik“ vom 19.12.2022 eingestellten Lehrkräfte, die die Befähigung zum Lehramt an Förderschulen zusätzlich erwerben, erklären im Arbeitsvertrag
bei der Einstellung ausdrücklich ihr Einverständnis dazu, im Anschluss an das Bestehen
der Zusatzprüfung und die Verbeamtung im Förderschullehramt mindestens für einen
Zeitraum von vier Jahren als Förderschullehrkraft tätig zu sein. Frühestens vier und spätestens fünf Jahre nach erfolgreichem Abschluss des Weiterbildungskurses erfolgt auf
Antrag die Übertragung des Eingangsamtes, das der zuvor erworbenen Lehramtsbefähigung (Haupt- und Realschule oder Gymnasien) entspricht. Der Antrag sollte spätestens
3,5 Jahre nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung formlos auf dem Dienstweg
gestellt werden. Solange ist keine Teilnahme an Einstellungsverfahren möglich.
Wünschenswerte Anforderungen:
Erfahrungen im Unterricht an einer Förderschule (auch als Vertretungslehrkraft) oder in der Tätigkeit als Teilhabeassistenz
Schulspezifische Anforderungen
Die Weiterbildungsmaßnahme wird im BFZ Frankfurt am Main/Süd (Berthold-Simonsohn-Schule) durchgeführt. Einsatzschule wird die KGS Niederrad sein.