Die Landesbeauftragte
für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit stellt als unabhängige Landesbehörde das Recht auf Information sicher und überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei den öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen in Nordrhein-Westfalen.
Zu besetzen ist eine Stelle in Referat 13. Der Einsatz ist zunächst in der Zentralen Bußgeldstelle vorgesehen. Zu den prägenden Aufgaben der Stelle gehören insbesondere
- die Durchführung von datenschutzrechtlichen Bußgeldverfahren einschließlich des Verfassens von Anhörungsschreiben und Bescheiden, der Berechnung von Bußgeldhöhen anhand der Fining Guidelines des Europäischen Datenschutzausschusses sowie der Bearbeitung von Einsprüchen,
- die Kommunikation mit Staatsanwaltschaften und Gerichten im Rahmen von Einspruchsverfahren (Abgaben, Stellungnahmen etc.) einschließlich der Teilnahme an Gerichtsverhandlungen als Vertretung der LDI NRW,
- die Vorbereitung, Teilnahme und Nachbereitung der regelmäßigen Sitzungen des Arbeitskreises „Sanktionen“ der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK).
Perspektivisch ist auch ein Einsatz im Sicherheits- und Justizbereich oder im Bereich Grundsatzfragen der Rechtsdurchsetzung des Referats 13 möglich. Zu den Aufgaben würden insoweit insbesondere die Bearbeitung von Eingaben im Polizeibereich bzw. die Erstellung von Musterbescheiden sowie die Beratung der Fachreferate zu verwaltungsverfahrens- und verwaltungsprozessrechtlichen Fragen gehören.
Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2.1 (ehemals: gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst) oder die abgeschlossene Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin bzw. zum Verwaltungsfachwirt.
Darüber hinaus wird ein adressatengerechter Umgang mit datenverarbeitenden Stellen sowie mit ratsuchenden Bürgerinnen und Bürgern erwartet.
Aufgrund der vielschichtigen Aufgaben ist für die Stelle verwaltungspraktische Erfahrung erforderlich. Zudem sind folgende Kenntnisse und Fähigkeiten wünschenswert:
- Erfahrung in der Anwendung des OWiG, beispielsweise durch Tätigkeiten in kommunalen Ordnungsämtern,
- Kenntnisse im polizeilichen Gefahrenabwehr-, Strafverfolgungs-, Waffen- oder Versammlungsrecht und entsprechende berufliche Erfahrungen,
Erfahrung im allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht sowie im Verwaltungsvollstreckungsrecht.
Die LDI NRW bietet flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung, soweit dienstliche Erfordernisse nicht entgegenstehen.
Ferner besteht die Möglichkeit zum Arbeiten im Homeoffice.
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen sind ausdrücklich erwünscht.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu fördern. Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
Die Ausschreibung richtet sich des Weiteren ausdrücklich an Menschen jeglicher geschlechtlicher Identität sowie an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Für Fragen zur Stellenausschreibung steht Ihnen Frau Nickel, LDI NRW, Tel.: 0211/38424-128 , von montags bis donnerstags gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zum Aufgabenbereich wenden Sie sich gerne an den Leiter des Referates 13, Herrn Lottkus, Tel.: 0211/38424-204 .
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 30. August 2024 entweder
per E-Mail an bewerbung@ldi.nrw.de
oder schriftlich an
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW
Referat 10 – Personal –
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf