Bei der Hansestadt Wesel ist kurzfristig im Fachbereich Kultureinrichtungen, Team Städtisches Bühnenhaus, eine Vollzeitstelle als
unbefristet zu besetzen.
- Mitarbeit als Beleuchter- und Tontechniker am Städtischen Bühnenhaus als Gastspieltheater
- Bühnenaufsicht bei Veranstaltungen und Proben im Städtischen Bühnenhaus
- Überwachung und Einhaltung der sicherheitstechnischen Vorschriften
- Durchführung von technischen Wartungs- und Reparaturarbeiten der licht- und tontechnischen Anlagen
- Allgemeine Wartungsarbeiten und Reparaturen im Städtischen Bühnenhaus
Die jahresdurchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,0 Stunden. Während der Theatersaison kommt es zu Mehrstunden, welche in der spielfreien Zeit ausgeglichen werden. Der zustehende Jahresurlaub wird in der spielfreien Zeit gewährt.
- Abgeschlossene Ausbildung zum geprüften Meister für Veranstaltungstechnik
- Fortlaufende Weiterbildung bezüglich der Bühnenlicht- und Bühnentechnik sowie der sicherheitstechnischen Vorschriften
- Bereitschaft zur Teilnahme am Dienst an theaterüblichen Arbeitszeiten, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie Nachtarbeit
- Weitere Voraussetzungen:
- einen interessanten Arbeitsplatz mit Gestaltungsmöglichkeiten, bei dem man offen für konstruktive Vorschläge und Neuerungen ist
- arbeiten in einem motivierten Team, in dem das Miteinander großgeschrieben wird
- Bezahlung nach EG 9A TVöD
- Zahlung einer Theaterbetriebszulage
- 30 Tage Jahresurlaub
- Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung
- Möglichkeit des Dienstfahrrad-Leasings
- betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
- ein umfangreiches internes Fortbildungsprogramm inklusive diverser Sport- und Weiterbildungsangebote
Die Besetzung der Stelle ist leider nicht mit Teilzeitkräften (Job-Sharing) möglich.
Für Informationen stehen Ihnen in fachlichen Fragen der Teamleiter des Teams Städtisches Bühnenhaus, Herr Borgardts, Tel. (0281) 203-2340, und in arbeitsrechtlichen Fragen Frau Siemons, Tel. (0281) 203-2210, gerne zur Verfügung.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers (m/w/d) liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden gemäß Sozialgesetzbuch IX bei entsprechender gleicher fachlicher und persönlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Der Schutz Ihrer Daten ist auch der Stadtverwaltung Wesel ein wichtiges Anliegen. Daher informiere ich Sie darüber, dass Ihre Bewerberdaten im Rahmen des Auswahlverfahrens gespeichert werden und berechtigte Personen einen Zugang zu diesen Daten erhalten.
Sie haben Interesse?
Dann reichen Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit den entsprechenden Nachweisen bis zum 14.03.2024 über das Online-Bewerbungsformular ein.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!