Kriminalitätsbekämpfung erfolgreich machen, das ist unser Ziel. Die Leistungen unserer rund 1.840 Beschäftigten sind in vielen Bereichen entscheidende Grundlage für die Verhütung und Aufklärung von Kriminalität in NRW. Gehören auch Sie dazu.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen/eine
Wissenschaftlichen Mitarbeiter/Wissenschaftliche Mitarbeiterin (m/w/d) KI
im polizeilichen Umfeld im Dezernat 41, Teildezernat 41.3 „Softwareentwicklung“
Kennziffer: 2024-Tarif-051
Die Stelle ist für den Zeitraum von drei Jahren zu besetzen, mit der Möglichkeit diese um zwei Jahre zu verlängern. Daher richtet sich die Stelle an Bewerber/innen, die an einer Promotion interessiert sind.
Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der tarifrechtlichen sowie persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L.
Der Phänomenbereich Cybercrime (CC) unterliegt einem ständigen und hochdynamischen Wandel. Aktuell und zukünftig etablieren sich immer wieder neue CC-Phänomene. Die Strafverfolgungsbehörden müssen diese Entwicklungen schnell aufnehmen und adäquat darauf reagieren. Deshalb bauen wir eigene Kompetenzen in den Bereichen Massendaten (Big Data) und Künstlicher Intelligenz (KI) mit einem Team von KI-Experten (m/w/d) auf.
Dieses Team ist Teil des Cybercrime-Kompetenzzentrums des LKA NRW. Das Cybercrime-Kompetenzzentrum besteht aus Ermittlungskommissionen für herausragende Verfahren im Bereich Computerkriminalität, der Auswertestelle für Kinderpornografie, der landeszentralen IuK-Ermittlungsunterstützung, der Telekommunikationsüberwachung sowie aus Dienststellen zur Auswertung, Analyse und Prävention der Computerkriminalität.
Das Teildezernat 41.3 entwirft, implementiert, testet und supportet Softwarelösungen für die Polizei NRW. Dabei arbeiten wir mit agilen Methoden (z. B. angelehnt an Scrum).
Wir beantworten gerne Fragen zu Ihrer künftigen Tätigkeit und unserem Teildezernat.
Melden Sie sich gerne bei uns.
- Wissenschaftliche Begleitung des Aufbaus innovativer und nachhaltiger Strukturen im Bereich künstliche Intelligenz im LKA NRW unter Berücksichtigung quantitativer und qualitativer Methoden
- Publikationstätigkeiten in relevanten Fachzeitschriften mit dem Ziel einer Promotion sowie Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des LKA NRW im Bereich künstliche Intelligenz
- Unterstützung der KI-Experten bei der Testung und Bewertung von kommerziellen, frei verfügbaren oder selbst entwickelten KI-Lösungen für polizeiliche Bedarfe sowie bei der Entwicklung von KI-Modellen und deren Training
- Unterstützung beim Aufbau einer Trainings- und Testdatendatenbank sowie die Pflege von Benchmark-Datensätzen für Produkt- und Entwicklungstests
Unterstützung bei der Überwachung und Wartung der eingesetzten KI-Methoden
- Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Informatik, Physik oder eines vergleichbaren Studienganges aus dem naturwissenschaftlichen Bereich (Diplom Universität oder Masterabschluss)
- Nachweisbare Erfahrungen im Bereich künstliche Intelligenz bzw. maschinellem Lernen durch einschlägige Abschlussarbeiten, Studienveranstaltungen, studentische Tätigkeiten oder Berufserfahrung
- Beherrschen der gängigen Präsentationstechniken und der Aufbereitung wissenschaftlicher Forschungsgegenstände (z. B. im Rahmen von Präsentationen, Postern oder Vorträgen)
Gute Programmierkenntnisse in C#, Java, Python oder vergleichbaren Sprachen
- Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse
- Erfahrungen mit aktuellen Technologien der künstlichen Intelligenz wie Keras, scikit-learn, PyTorch oder TensorFlow
- Erfahrungen im Bereich der Methoden der Computerlinguistik (NLP), Computer Vision oder automatischer Spracherkennung
- Erfahrungen im Projektmanagement und projektbezogenen Arbeiten
Erfahrungen mit agilen Systemen, zum Beispiel Scrum oder XP
- Teamfähigkeit
- Kooperationsbereitschaft und Konfliktfähigkeit
- Hohe Innovations- und Lernbereitschaft
Eigenständigkeit und Ergebnisorientierung
- sehr gute technische Ausstattung
- modernes Arbeitsumfeld
- Tätigkeit vorwiegend im Home Office
- gute Fortbildungsmöglichkeiten
- flexible Arbeitszeitmodelle
gute Vereinbarkeit von Familie & Beruf (www.buk-familienservice.de)
Die Wahrnehmung der Tätigkeit in Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
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