Fachassistenz für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich SGB II (Arbeitsort Brake), Teilzeit 19,5./Woche in Brake (Unterweser) bei Bundesagentur für Arbeit (BA)
Fachassistenz (w/m/d) für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich SGB II (Arbeitsort Brake), Teilzeit 19,5./Woche in Brake (Unterweser) bei Bundesagentur für Arbeit (BA)
Ihr Arbeitsumfeld
Zu Fuß, per Fahrrad, im Auto oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln - 45 Millionen Menschen machen sich täglich auf den Weg zur Arbeit. Manche suchen ihn noch oder müssen ihn wiederfinden. Immer dabei: die Bundesagentur für Arbeit (BA). Begleiten Sie Deutschlands größte Dienstleisterin am Arbeitsmarkt – mit rund 95.000 Beschäftigten aus 98 Nationen – und lernen Sie uns aus einer neuen Perspektive kennen. Als unterstützende und moderne Dienstleisterin bringen wir Menschen und Arbeit zusammen. Dafür vermitteln und beraten wir Arbeits- und Ausbildungssuchende, unterstützen Unternehmen bei der Mitarbeitersuche und erbringen viele weitere Leistungen. Werden Sie Teil unseres Teams und entdecken Sie unsere Vielfalt.
Ihre Aufgaben und Tätigkeiten Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Einsprüchen mit mittlerem und einfachem Schwierigkeitsgrad (Eingangssichtung, Erfassung von zugeleiteten OWI-Verdachtsfällen mit Sofortabschluss (Einstellungen)) im ITFachverfahren Falke Weiterleitung von Verdachtsfällen an die zuständige Fachkraft (Bußgeldverfahren, Strafverfahren) Vorbereitung der Abgaben von Verdachtsfällen an die Staatsanwaltschaft und den Zoll Beantwortung von Anfragen der Staatsanwaltschaft und des Zolls Ermittlung der Tatbestände, der relevanten Schadenshöhen und -zeiträume für die Entscheidung im Ordnungswidrigkeitenverfahren Fertigung von Anhörungen im Verfahren Ordnungswidrigkeiten Festlegung der Höhe der Bußgelder Fertigung von Verwarnungen und Bußgeldbescheiden Kassentechnische Abwicklung der Bußgelder Entscheidung über Ratenzahlungsanträge, Durchsetzung der Geldbußen - Erstellen von Auszahlungsanordnungen von Verfahrenskosten für Widerspruchs und Gerichtsverfahren
Sie bringen als Voraussetzung mit eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung (idealerweise aus dem Umfeld Verwaltung, Sozialversicherung, Recht, Finanz- und Rechnungswesen oder Betriebswirtschaft o.ä.) eine vergleichbare Qualifikation bzw. ein vergleichbares Profil (mittlerer Bildungsabschluss und mindestens zweijährige verwertbare Berufserfahrung) Idealerweise bringen Sie noch mit: Sie besitzen Grundkenntnisse des OWIG und der relevanten Abschnitte der StPO; des Verfahrens- und Prozessrechts sowie Grundkenntnisse des Leistungsrechts SGB II und der angrenzenden Rechtsgebiete (insbesondere SGB IX, AÜG). - Zudem runden Sie Ihr Profil durch fundierte Kenntnisse in der Büroorganisation und gute IT- bzw. MS-Office Kenntnisse ab.
Wir bieten Ihnen
Ihre Bezahlung entspricht der TE V (Tätigkeitsebene) in Höhe von 2.683,81 € brutto/Monat als Festgehalt. Außerdem erhalten Sie 68,14 € brutto/Monat als tätigkeitsabhängige Funktionszulage. Des Weiteren wird im Rahmen der letzten Tarifverhandlung eine Inflationsausgleichszahlung steuer- und abgabenfrei i.H.v. 220,00 € bis Februar 2024 ausgezahlt.
(Die Beträge entsprechen jeweils einer Beschäftigung in Vollzeit mit 39 Stunden/Woche.)
Es handelt sich um ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, welches ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen ist.
Der Ansatz erfolgt in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden.
Darüber hinaus bieten wir eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und die Möglichkeit der Entgeltumwandlung. Außerdem genießen Sie folgende Vorteile:
Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten im gesamten Bundesgebiet
Individuelle, kompetenzbasierte Personalentwicklung und Führungskräfteentwicklung
Anspruchsvolle Aufgaben
Flexibles und für den öffentlichen Dienst innovatives Tarifsystem mit ergebnisorientierten Bezahlungselementen
Eine strukturierte Einarbeitung unter kompetenter Begleitung von erfahrenen Fachkräften
Flexible Arbeitszeit mit der Möglichkeit des mobilen Arbeitens
Jahressonderzahlung
30 Tage Erholungsurlaub für ein Kalenderjahr
befristete Teilzeitbeschäftigung und zahlreiche Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
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Schwerbehinderte Menschen, und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte fügen Sie Ihren Unterlagen Ihren Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellungsbescheid bei.
Wir verfolgen eine familienbewusste P