Fachassistent/-in Kinderzuschlag in der Bundesagentur für Arbeit (Dienstort Chemnitz, befristet) in Chemnitz bei Bundesagentur für Arbeit (BA)
Fachassistent/-in (w/m/d) Kinderzuschlag in der Bundesagentur für Arbeit (Dienstort Chemnitz, befristet) in Chemnitz bei Bundesagentur für Arbeit (BA)
Ihr Arbeitsumfeld
Fast jeder Mensch in Deutschland hatte schon mal mit ihr zu tun – der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Mit ca. 9,51 Millionen Kundinnen und Kunden ist sie bundesweit die größte Dienstleisterin für Familienleistungen. An 113 Standorten mit insgesamt über 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hilft sie Familien dabei, den Lebensunterhalt ihrer Kinder zu sichern.
Sie haben Lust, als Teil eines Teams unsere Familienkasse von Morgen zu unterstützen? Es erwarten Sie spannende Aufgabenfelder, bringen Sie Ihr Know-how und Ihre Persönlichkeit ein. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung als Fachassistent/-in Kinderzuschlag in der Bundesagentur für Arbeit.
Ihre Aufgaben und Tätigkeiten Sie nehmen Anträge auf Kinderzuschlag an, prüfen diese auf Vollständigkeit und fordern bei Bedarf fehlende Unterlagen an. Sie bearbeiten die Anträge, ermitteln und berechnen die zustehenden Leistungen, bringen diese rechtzeitig zur Auszahlung und unterstützen so Familien mit geringem Einkommen. Außerdem geben Sie Kundinnen und Kunden Auskünfte in leistungsrechtlichen Angelegenheiten. - Sie arbeiten größtenteils mit elektronischen Akten und daher mit vielen digitalen Unterlagen und Dokumenten. Dabei fällt auch die Datenpflege in Ihren Verantwortungsbereich (z.B. Änderungen von Adressen und Bankverbindungen).
Sie bringen als Voraussetzung mit eine abgeschlossene Berufsausbildung (idealerweise im kaufmännischen Bereich oder in den Bereichen Verwaltung, Sozialversicherung oder Recht). alternativ einen mittleren Bildungsabschluss und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung mit Aufgabeninhalten und Anforderungen, die mit der ausgeschriebenen Tätigkeit vergleichbar sind Außerdem legen wir Wert auf eine positive Grundeinstellung gegenüber allen Menschen sowie eine hohe Akzeptanz des Systems der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland eine gute Auffassungsgabe für Gesetzestexte Affinität zum Umgang mit Zahlen eine sorgfältige und gewissenhafte Arbeitsweise Idealerweise bringen Sie noch mit Grundkenntnisse der Leistungsarten, Verfahren und Rechtsgebiete rund um das Thema Kinderzuschlag und erste Erfahrung in der Anwendung von Gesetzestexten - hohe Kundenorientierung und Servicebereitschaft
Wir bieten Ihnen
eine strukturierte Einarbeitung unter kompetenter Begleitung von erfahrenen Fachkräften.
eine Bezahlung nach dem Tarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de/ba-tarifvertrag), die mindestens der Tätigkeitsebene V Entwicklungsstufe 1 (derzeit rund 3.042,42€ brutto) entspricht.
je nach Vorerfahrung ggf. ein höheres Einstiegsgehalt.
die Zahlung weiterer Gehaltskomponenten (z.B. Jahressonderzahlung, ggf. zusätzliche monatliche Zulagen).
flexible Arbeitszeitmodelle unter Berücksichtigung von Öffnungs- und Erreichbarkeitszeiten der Dienststelle.
eine Personalpolitik, die die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fördert und ihre Beschäftigten z.B. mit Hilfe des Betrieblichen Gesundheitsmanagements unterstützt.
eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge, die Möglichkeit der Entgeltumwandlung und vermögenswirksame Leistungen.
viele Möglichkeiten und Angebote, Ihre Fähigkeiten sinnvoll einzusetzen und weiter zu entwickeln, z.B. verschiedene Personalentwicklungsprogramme.
für Menschen mit Behinderungen die Gestaltung einer barrierefreien Arbeitsumgebung, damit sie ihre Kompetenzen optimal nutzen können.
Im Bereich Kinderzuschlag der Familienkasse Sachsen ist ab dem 01.08.2024 eine Stelle als Fachassistent/-in (w/m/d) Kinderzuschlag am Dienstort Chemnitz in Vollzeit oder Teilzeit befristet für 24 Monate - längstens bis 31.07.2026 - zu besetzen. Vorbehaltlich des Haushaltsverfahrens und der Binnenentwicklung der Fallzahlen besteht ab 2025 die Option des Daueransatzes in der Familienkasse (Eignung für eine Dauerübernahme vorausgesetzt).
Bewerberinnen und Bewerber mit einer Vorbeschäftigung bei der Bundesagentur für Arbeit oder in einem Jobcenter können aufgrund der Befristung gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeitbefristungsgesetz leider nicht berücksichtigt werden.
Die Tätigkeit ist mit der Tätigkeitsebene V bewertet. Zusätzlich ist nach TV-BA die Zahlung einer Funktionsstufe 1 für die Bearbeitung von Vorgängen im Kinderzuschlag vorgesehen.
Die Bundesagentur für Arbeit ist eine Arbeitgeberin, die Chancengleichheit und Vielfalt ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördert. Hierbei unterstützen wir auch die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Für diese vorbildliche Personalpolitik sind wir zum wiederholten Male ausgezeichnet worden. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bzw. ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Nutzen Sie bitte das Onlineportal für Ihre Bewerbung.
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