Fachkraft für Arbeitssicherheit , Schönewalde in Schönewalde bei Bundeswehr
Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d), Schönewalde in Schönewalde bei Bundeswehr
Bundeswehr - Mach, was wirklich zählt.
Die Bundeswehr ist für 265.000 Bundeswehrangehörige - in Uniform und Zivil ein vielseitiger und abwechslungsreicher Arbeitgeber. Neben dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland und der außenpolitischen Handlungsfähigkeit sind auch die Unterstützung von Verbündeten sowie die Amtshilfe bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen im Inland wichtige Aufgaben der Bundeswehr. Machen auch Sie sich stark für unsere Gesellschaft und Ihre Zukunft.
BESCHÄFTIGUNGSDIENSTSTELLE
Einsatzführungsbereich 3
- Sie beraten und unterstützen die Dienststellenleitung und nachgeordnete Vorgesetzte in allen Fragen der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes sowie des Strahlenschutzes und überwachen die Arbeitssicherheit für die Einsatzgruppe Stationär.
- Sie überprüfen und veranlassen die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie die Gestaltung des Dienstbetriebes hinsichtlich der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie.
- Sie überwachen das Einhalten der Termin- und Fristenpläne zur Prüfung der prüfbedürftigen Arbeitsmittel.
- Sie wirken bei Arbeitsausschusssitzungen mit und bereiten diese vor.
- Sie erkennen und analysieren Unfallschwerpunkte und besondere Gefährdungen durch Auswertung von Meldungen, Messergebnissen und Begehungen. Dabei erstellen Sie entsprechende Statistiken und leiten Gegenmaßnahmen ein.
- Sie wirken bei Baubegehungen, Brandverhütungsschauen sowie Betriebsbegehungen mit und bereiten diese vor.
- Sie überwachen und überprüfen die Einhaltung maßgeblicher Gesetze, Erlasse und Verordnungen im Bereich des Strahlenschutzes und setzen allgemeine Regeln der Technik und befohlener Arbeitsverfahren um.
- Sie erstellen, aktualisieren und überwachen Betriebsanweisungen, arbeiten zu Übungsplanungen, Konzepten und Weisungen aus Sicht der Arbeitssicherheit, des Strahlenschutzes und des Umweltschutzes zu.
- Sie unterstützen den Einsatzführungsbereich 3 bei der Auswahl des Arbeitsschutzpersonals und sind für deren Aus- und Weiterbildung zuständig.
- Die Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstreisen und ggf. Vortragstätigkeiten wird vorausgesetzt.
- Die Teilnahme an regelmäßigen und weiterführenden Aus- und Fortbildungen wird vorausgesetzt.
- Die Teilnahme am Lehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie zur bzw. zum Strahlenschutzbeauftragten wird vorausgesetzt.
WAS FÜR SIE ZÄHLT
- Sie werden als Beamtin oder Beamter oder mit dem Ziel der Verbeamtung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingestellt.
- Sie erwartet ein attraktives Gehalt.
- Die ausgeschriebene Stelle ist mit der Besoldungsgruppe A 10t bis A 11t Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bewertet.
- Eine Eingruppierung erfolgt bis in die Entgeltgruppe E 11 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
- Sie arbeiten in Vollzeit oder Teilzeit. Homeoffice ist möglich.
- Sie arbeiten bei einem Arbeitgeber in sicheren wirtschaftlichen Verhältnissen, der eine ausgeglichene Work-Life-Balance fördert.
- Sie profitieren im Rahmen der Weiterentwicklung von vielseitigen Karriereperspektiven sowie einer Vielzahl spannender Aufgabengebiete
- Sie haben die Möglichkeit, in einem festgelegten Rahmen an Sport- und Gesundheitsprogrammen während der Arbeitszeit teilzunehmen.
WAS FÜR UNS ZÄHLT
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes technisches Studium und sind berechtigt die Berufsbezeichnung Ingenieurin bzw. Ingenieur bzw. Bachelor of Engineering oder Bachelor of Science zu führen UND können eine 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit als Ingenieurin bzw. Ingenieur nachweisen.
- Sofern Sie bereits Beamtin bzw. Beamter sind, verfügen Sie zudem über die Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst, Fachrichtung Wehrtechnik.
- Sie verfügen über Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Arbeitssicherheit und über die zahlreichen Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften sowie anerkannten Regeln der Technik und Richtlinien sowie in den gesetzlichen Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung, nachgewiesen durch mindestens eine berufliche Tätigkeit.
- Sie stimmen zu, den Lehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie zur bzw. zum Strahlenschutzbeauftragten zu absolvieren. Der erfolgreiche Abschluss ist verpflichtend zur Besetzung der ausgeschriebenen Stelle. Aufgrund dieses Erfordernisses werden Sie bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen zunächst in ein befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt.
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und tre