Arbeitsvermittler/-in im Jobcenter Leipzig (Arbeitsort Leipzig; befristet für die Dauer von 2 Jahren) in Leipzig bei Bundesagentur für Arbeit (BA)
Arbeitsvermittler/-in (w/m/d) im Jobcenter Leipzig (Arbeitsort Leipzig; befristet für die Dauer von 2 Jahren) in Leipzig bei Bundesagentur für Arbeit (BA)
Ihr Arbeitsumfeld
Die Bundesagentur für Arbeit betreibt zusammen mit den kommunalen Trägern bundesweit rund 300 Jobcenter. Aufgaben der Jobcenter sind vor allem die Leistungsgewährung sowie die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung. Dabei sind die Kundinnen und Kunden häufig durch komplexe Problemlagen belastet. Ziel ist immer, die Rückkehr ins Erwerbsleben und soziale Teilhabe zu ermöglichen.
Werden Sie als Arbeitsvermittler/-in im Jobcenter Teil unseres Teams und unterstützen Sie unsere Kundinnen und Kunden bei ihrer beruflichen und sozialen Integration. Durch intensive Beratung und das Angebot passgenauer Eingliederungsleistungen eröffnen Sie Chancen und Perspektiven in den Arbeitsmarkt.
Weitere Informationen zum Jobcenter Leipzig erhalten Sie unter https://jobcenter-leipzig.de/
Ihre Aufgaben und Tätigkeiten Sie beraten und begleiten eigenständig einen festen Kundenstamm und tauschen sich eng mit Ihrem Team aus. Außerdem bearbeiten Sie z.B. Anträge auf Bewerbungskosten und protokollieren Termine, Rücksprachen und Ergebnisse. Als persönliche Ansprechperson unterstützen Sie erwerbsfähige Personen bei der Suche nach einer existenzsichernden Beschäftigung und beim Abbau vorhandener Hemmnisse. Hierfür erstellen Sie mit Ihren Kundinnen und Kunden einen individuellen Integrationsplan, halten diesen kontinuierlich nach und passen ihn bei Bedarf an. Sie betreuen und koordinieren Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und sind für die Qualitätssicherung zuständig. - Sie arbeiten in einem großen Netzwerk eng mit internen Abteilungen (z.B. der Leistungsabteilung) und externen Stellen (z.B. Jugend- und Sozialhilfeträgern oder Beratungsstellen) zusammen.
Sie bringen als Voraussetzung mit einen (Fach-)Hochschulabschluss alternativ eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Aufgaben und Anforderungen, die mit der ausgeschriebenen Tätigkeit vergleichbar sind und außerdem die (fachgebundene) Hochschulreife, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung Außerdem legen wir Wert auf die Fähigkeit, gute Beratung im Spannungsfeld eines hohen Kundenaufkommens sicher zu stellen ein hohes Einfühlungsvermögen sowie souveränes und besonnenes Handeln in Konfliktsituationen eine hohe IT-Affinität bzw. die Bereitschaft, sich in neue IT-Verfahren einzuarbeiten eine positive Grundeinstellung gegenüber allen Menschen sowie eine hohe Akzeptanz des Systems der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland Idealerweise bringen Sie noch mit erste Erfahrungen mit der Beratung von Menschen ein gutes Verständnis für verwaltungstechnische Abläufe und das betriebliche Personalwesen - Grundkenntnisse des Sozialrechts (Rechtskreis SGB II), insb. zu den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
Wir bieten Ihnen
ARBEIT MIT SINN - Sie arbeiten für und mit Kundinnen und Kunden und haben dabei die Möglichkeit die eigenen Fähigkeiten sinnvoll einzusetzen und weiter zu entwickeln.
ONBOARDING Sie erhalten eine strukturierte Einarbeitung unter kompetenter Begleitung von erfahrenen Fachkräften.
VEREINBARKEIT FAMILIE/PRIVATLEBEN UND BERUF - Die Arbeitszeit kann flexibel innerhalb des Arbeitszeitrahmens (von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr) an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Vollzeitstellen mit 39 Stunden pro Woche. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
TARIFVERTRAGLICHE VERGÜTUNG - derzeit rund 3.660€ brutto pro Monat. Des Weiteren erhalten Sie eine Jahressonderzahlung, eine betriebliche Altersvorsorge und 30 Tage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr.
DIVERSITÄT UND CHANCENGLEICHEIT in jeglicher Hinsicht - barrierefreies Arbeiten und keine Unterscheidung nach Herkunft, Alter, Geschlecht oder sexueller Orientierung. Bei uns ist jede/r willkommen.
Es erfolgt eine befristete Einstellung nach dem § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Voraussetzung für eine Einstellung ist, dass keine Vorbeschäftigungszeiten bei der Bundesagentur für Arbeit (BA), im Aufgabengebiet der Grundsicherung einer Kommune oder Beschäftigungsfördergesellschaft vorliegen, da es sich um eine ausschließlich sachgrundlose Beschäftigung handelt.
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt darüber hinaus die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention und setzt sich besonders für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen ein. Nach Maßgabe des SGB IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir daher ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten diesen gleichgestellten behinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung.
Wir begrüßen Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten. Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise.
Hinweis: Bitte bewerben Sie sich ausschließlich über