Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann bei Stadt Augsburg
Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann (m/w/d) bei Stadt Augsburg
Die Altenhilfe der Stadt Augsburg sucht für ihre fünf Senioreneinrichtungen zum 1. September 2024
Auszubildende zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann (m/w/d)
Du suchst einen vielseitigen Ausbildungsplatz? Arbeitest gerne im Team? Willst einen sozialen sinnstiftenden Job? Dann komme als Pflege Azubi zur Altenhilfe der Stadt Augsburg.
Deine Vorteile
- Eine spannende und qualitativ hochwertige pflegefachliche Ausbildung
- Teamarbeit und eine enge Betreuung durch unsere Praxisanleiter/-innen
- Ein attraktiver Verdienst zwischen 1340,69 Euro bis 1503,38 Euro plus attraktiver Zulagen
- Tolle Perspektiven und viele Fort- und Weiterbildungsangebote
- Unterstützung bei Fördermöglichkeiten, z. B. durch die Bundesagentur für Arbeit
- Eine generalistische Ausbildung mit Unterricht an einer Pflegeschule sowie eine praktische Ausbildung in unseren Senioreneinrichtungen
- Viel Abwechslung durch Praxiseinsätze in der Akutpflege (Krankenhaus), in der ambulanten Pflege, in der gerontopsychiatrischen Pflege und in der Kinderkrankenpflege
Dein Profil
- Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder
- Haupt-/Mittelschulabschluss mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung oder
- Haupt-/Mittelschulabschluss und eine abgeschlossene 1-jährige Ausbildung in der Pflegefachhilfe (Altenpflege- oder Krankenpflegehilfe) bzw. 2-jährige Ausbildung in der Sozialpflege
In drei Jahren Ausbildung lernst Du bei uns: - Wie Du Menschen professionell pflegst und ihr Wohlbefinden unterstützt
- Wie Du Blut abnimmst, den Blutzucker und Blutdruck misst und vieles mehr aus der medizinischen Pflege
- Mit Bewohnerinnen und Bewohnern und ihren Angehörigen kommunizierst
- Wie Du eine gute Pflege sicherst und organisierst
Bitte bewirb Dich online mit einem Bewerbungsschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Kopien von Schul- bzw. Berufsabschlüssen und evtl. Anerkennungsbescheiden ausländischer Abschlüsse.
Ausländische Schulabschlüsse können berücksichtigt werden, wenn ihre Anerkennung nachgewiesen wird. Die hierfür zuständige Stelle ist das Bayerische Landesamt für Schule:
Auf Grund des Masernschutzgesetzes ist für eine Einstellung für alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach 1970 geboren sind, ein Nachweis über eine ausreichende Masernschutzimpfung bzw. Masernimmunität erforderlich.
Für Fragen erreichst Du Frau Krämer unter der Telefonnummer 0821/324-6166 oder
schreibe uns eine E-Mail: bewerbung.altenhilfe@augsburg.de.