Drinnen Regeln für draußen vermitteln? Mehr als Schließer oder Wärter sein? Als Quereinsteiger in eine hochdotierte Ausbildung mit gesicherter Zukunft?
Dann bewirb Dich bei der Justiz NRW!
Die Einstellung erfolgt unbefristet mit der Absicht der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Insofern muss die Bereitschaft bestehen, den zweijährigen Vorbereitungsdienst in der Laufbahn des Allgemeinen Vollzugsdienstes, Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen zu absolvieren. Der Vorbereitungsdienst muss bis zum 40. Lebensjahr begonnen werden (§ 14 Abs. 3 LBG NRW).
Die Justizvollzugsanstalt Rheinbach ist eine Anstalt des geschlossene Vollzuges und zuständig für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen an männlichen Erwachsenen. Aktuell bietet die JVA Rheinbach eine Belegungsfähigkeit von 613 Haftplätzen.
Im Bereich des Allgemeinen Vollzugsdienstes sind mehrere Vollzeitstellen zu besetzen. Die Bereitschaft für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis ist zwingend erforderlich.
Entgeltgruppe 4 TV-L, nach erfolgreicher Einarbeitungszeit (i.d.R. 3 Monate) erfolgt eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 6 TV-L.
Mit Beginn der Ausbildung, nach Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf, erhalten Sie Anwärterbezüge nach der Landesbesoldungsordnung A NRW. Diese richten sich nach der Besoldungsgruppe des späteren Eingangsamtes (hier: A7). I. d. R. erhalten die Anwärter/innen neben den Anwärterbezügen einen Anwärtersonderzuschlag, welcher zuletzt 70% des Anwärtergrundbetrages betragen hat und für die gesamte Dauer der Ausbildung gewährt wird.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.jvs.nrw.de/behoerde/bsng/30_info_bewerber/index.php
Zu den Aufgaben der Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes gehört der unmittelbare Umgang mit Menschen, die wegen des Verdachts oder aufgrund einer Straftat inhaftiert sind. Ziel des Strafvollzuges ist es, den Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Grundlage hierfür ist die menschenwürdige Behandlung der Inhaftierten. Die Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes sind für die unmittelbare Versorgung, Beaufsichtigung, Betreuung und Behandlung der ihnen anvertrauten Menschen zuständig. Sie nehmen diese wichtige und interessante Tätigkeit in einem für unsere Gesellschaft bedeutsamen Umfeld wahr. Durch die von ihnen zu erfüllenden Aufgaben haben sie am meisten Kontakt mit den Inhaftierten und bestimmen damit maßgeblich die Atmosphäre in den Justizvollzugsanstalten. Im Umgang mit zum Teil schwierigen Menschen werden an die Bediensteten vielfältige Anforderungen gestellt. Die häufig wechselnden Situationen machen den Dienst anspruchsvoll, aber auch anregend und interessant.
Vorausgesetzt werden charakterliche Reife, Toleranz, Kontaktfähigkeit und insbesondere Verständnis beim Umgang mit inhaftierten Personen, da im Strafvollzug der Behandlungsgedanke im Vordergrund der Bemühungen um die Wiedereingliederung der Verurteilten in die Gesellschaft steht.
Hier finden Sie weitere Informationen auch über die Gestaltung des zweijährigen Vorbereitungsdienst:
- https://www.justiz.nrw.de/Karriere/berufsbilder/justizvollzug/avd_voll-zug/index.php
https://www.jvs.nrw.de/behoerde/bsng/30_info_bewerber/index.php
Für die Laufbahn des Allgemeinen Vollzugsdienstes in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen kann zugelassen werden, wer
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse lebt,
- in charakterlicher, geistiger, körperlicher und gesundheitlicher Hinsicht für die Laufbahn geeignet ist,
- mindestens Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
- zum Zeitpunkt der Einstellung das 20. Lebensjahr vollendet hat,
- bei Berufung in das Beamtenverhältnis in der Regel das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Ferner wird Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft sowie Belastbarkeit erwartet.
Bewerbungen sind bis spätestens 30.06.2024, unter