Stellenausschreibung
(Kennziffer 14/2023)
Die Gemeinde Südharz bietet zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine unbefristete Stelle im Sachgebiet für Öffentliche Sicherheit und Ordnung als:
Sachgebietsleitung Ordnungsamt.
(m/w/d)
Wir sind:
Die Gemeinde Südharz ist eine kleine Gemeinde mit ca. 23.637 ha großen Gebiet und ca. 9.100 Ein-
wohnen, südlich des Harzes. Die Gemeinde Südharz beschäftigt derzeit rund 200 Mitarbeiter in Voll-
und Teilzeit in den Bereichen Verwaltung, Servicestation, Kindereinrichtungen und Tourismus.
Ihr Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte: - Leitung und Koordination des Sachgebietes Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung von verkehrsrechtlichen Anordnungen nach StVO
- Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs und der Baustellenbeschilderung
- Einleitung von Verwarn- und Bußgeldverfahren und finanzielle Überwachung
- Vollzug ordnungsbehördlicher Gesetze und Verordnungen (Gefahrenabwehr)
- Bearbeitung und Vollzug der Vorschriften über die Beseitigung von Abfällen
- Bearbeitung und Vollzug der Vorschriften über Sondernutzung an öffentlichen Straßen, z. B. Pla-
katierung - auf Anforderung Durchsuchungszeuge, z. B. für Polizei und Zoll
- Widerspruchs- und Einspruchsbearbeitung
- Wahrnehmung der Brand- und Katastrophenschutzangelegenheiten
- Beschaffungswesen, Vergabeverfahren nach VOL
- Bearbeitung von Satzungsrecht
- Mitarbeit bei der Abwicklung von Bestattungen und Nachlassangelegenheiten bei Verstorbenen
ohne Angehörige - Erstellen von Zuarbeiten für die jährliche Haushaltsplanung und Bearbeitung aller weiteren Haus-
haltsangelegenheiten des Sachgebietes - Wahrnehmen der allgemeinen Rufbereitschaft im Ordnungsamt
Die Bereitschaft zum Dienst außerhalb der regulären Arbeitszeit ist für die vielfältigen Aufga-
ben dieser Stelle erforderlich.
Eine Änderung bzw. Anpassung des Aufgabengebietes bleibt vorbehalten.
Für diese Tätigkeit erwarten wir folgende Voraussetzungen: - ein abgeschlossenes Studium im Bereich der öffentlichen Verwaltung (Bachelor of Arts Public
Management, oder vergleichbar) oder Beschäftigtenlehrgang II - fundierte Kenntnisse im Ordnungswidrigkeiten- und Straßenverkehrsrecht (OWiG, StVG, StVO
etc.), im Verwaltungsrecht sowie der angrenzenden Rechtsgebiete - wünschenswert ist die mehrjährige Berufserfahrung im relevanten Aufgabengebiet
- hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit
- ausgeprägte und vorurteilsfreie Analyse- und Urteilsfähigkeit, Kooperationsbereitschaft
- gutes Ausdrucksvermögen im mündlichen und schriftlichen Bereich
- gewissenhafte, selbständige Arbeitsweise
- körperliche Eignung ggf. für den Außendienst/ Ortsterminen
- sicherer Umgang mit der Standardsoftware MS Office