Küchenhilfskraft in Naumburg bei Bundeswehr
Küchenhilfskraft (m/w/d) in Naumburg bei Bundeswehr
Die Bundeswehr garantiert Sicherheit, Souveränität und außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus schützt sie die Bürgerinnen und Bürger, unterstützt Verbündete und leistet Amtshilfe bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen im Inland. Hierbei unterliegt sie den Entscheidungen des Bundestages, dem deutschen Grundgesetz und dem Völkerrecht.
BESCHÄFTIGUNGSDIENSTSTELLE
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Weißenfels, Standort Naumburg
- Sie sind für die Vor- und Zubereitung sowie die Portionierung von Lebensmitteln unter Anleitung der Küchenfachkräfte zuständig.
- Sie übernehmen den Auf- und Abbau der Teilmahlzeiten sowie die Ausgabe der Verpflegung bzw. Überwachung der Entnahme aus der Ausgabe und bedienen im Bedarfsfall die Kasse.
- Sie sind für die Reinigung und Desinfektion der Küche und Ausgaben, des Speisesaals/ der Speisesäle sowie aller Gerätschaften und Anbauten (Kühlhäuser) und für die Sortierung und den Abtransport von Nass- und Restmüll zuständig.
- Sie übernehmen den Abtransport des Geschirrs zur Spülmaschine, die Beschickung und Bedienung der Spülmaschine sowie das Ausräumen und Einsortieren des gereinigten Geschirrs.
- Sie unterstützen bei der täglichen Annahme, Verbringung, Pflege und Verteilung von Lebensmitteln unter Beachtung der gültigen Regelungen (MEkBw/ LFBG) auf Weisung des Küchenbuchhalters bzw. der Küchenleitung.
- Mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben ist die Bereitschaft zum Arbeiten im Schichtdienst und ggf. am Wochenende verbunden.
- Die Teilnahme an regelmäßigen und weiterführenden Aus- und Fortbildungen wird vorausgesetzt.
- Die Stelle ist ab sofort zu besetzen.
WAS FÜR SIE ZÄHLT
- Sie werden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit eingestellt.
- Sie erwartet ein attraktives Gehalt, bemessen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
- Eine Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe E 3 TVöD.
- Sie profitieren von einer gezielten Personalentwicklung und einem umfangreichen Fort- und Ausbildungsangebot.
- Sie arbeiten bei einem anerkannten und familienfreundlichen Arbeitgeber in sicheren wirtschaftlichen Verhältnissen.
- Die Bundeswehr fördert die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beispielsweise durch die Beschäftigung von mobilem Arbeiten oder in Teilzeit; die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig.
- Mobiles Arbeiten bzw. Arbeiten im Home Office ist im Falle der ausgeschriebenen Stelle nicht möglich.
- Sie haben die Möglichkeit, an Angeboten der betrieblichen Gesundheitsförderung teilzunehmen.
WAS FÜR UNS ZÄHLT
- Sie besitzen die "Küchentauglichkeit" im Sinne von §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz.
- Sie treten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein.
Sie stimmen zu, an einer gesundheitlichen Eignungsfeststellung teilzunehmen. -
ERWÜNSCHT
- Sie sind im Rahmen der Öffnungszeiten der Truppenküche zeitlich flexibel einsetzbar.
Sie besitzen ein Mindestmaß an gesundheitlicher Eignung und körperlicher Belastbarkeit zur sachgerechten Wahrnehmung der zuvor beschriebenen Tätigkeiten, insbesondere für
- tägliches Heben ohne Hilfsmittel von Lasten über 5 kg bis 10 kg, gelegentlich bis 20 kg.
- wiederholtes Heben der Speisesaalstühle auf bzw. von den Tischen zwecks Reinigungsarbeiten.
- wiederholtes Bücken und Stehen.
- überwiegend stehende Tätigkeiten.
- körperliche Belastung durch Arbeiten in engen Räumen mit unterschiedlichen Temperaturen (-20°C bis +35°C), Lärm, Feuchtigkeit und Geruch.
- Umgang mit heißen (über 70°C) und kalten (unter -18°C) Produkten.
- Arbeiten mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln.
- die "Küchentauglichkeit" im Sinne von §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz.
Bei dem genannten geplanten Einstellungsdatum bzw. dem genannten Datum zum „Beginn der Tätigkeit“ handelt es sich um einen Termin, der sich bedingt durch den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens ggf. ändern kann.
Die Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des §12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen bzw. tariflichen Anforderungen.
Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.
Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung.
Die Bundeswehr unterstützt die Ziele des Nationale