Ihre Aufgaben
Zunächst starten Sie mit unserer internen medizinischen Weiterbildung, welche wie folgt abläuft
Vierwöchige Theoriephase mit Vorträgen über diverse Krankheitsbilder sowie Kommunikations- und Technik-Schulungen mit anschließender Theorieprüfung
Sammeln von erster interner praktischer Erfahrung in der Auskunft- und Grippehotline durch Entgegennahme von Anrufen hilfesuchender Patienten, Einschätzung und Feststellung der Behandlungspriorität anhand einer strukturierten Ersteinschätzung sowie Unterstützung bei der Weiterleitung des Auftrags an die zuständige Rettungsleitstelle
Weitere praktische Einblicke z.B. in der Notaufnahme, Bereitschaftspraxis und im Rettungswagen in Zusammenarbeit mit unseren Praxispartnern (insgesamt ca. 4 Wochen)
Abschluss der Weiterbildung mit Abschlussprüfung des Muster Curriculums
Nach der erfolgreichen Weiterbildung wechseln Sie von der Auskunfts- & Grippehotline in den regulären ärztlichen Bereitschaftsdienst und bearbeiten folgende Aufgaben
Entgegennahme von Anrufen hilfesuchender Patienten, die außerhalb der regulären Sprechzeiten, eine medizinische Versorgung benötigen
Einschätzung und Feststellung der Behandlungspriorität anhand einer strukturierten Ersteinschätzung
Weiterleitung des Auftrags an die zuständige Rettungsleitstelle
Unsere sehr flexiblen Schichtmodelle verteilen sich rund um die Uhr.
Ihr Profil
Mit gutem Erfolg abgeschlossene Ausbildung
Gute MS-Office-Kenntnisse sowie sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
Serviceorientierter Umgang mit Menschen
Freundliches sicheres Auftreten und Sprachgewandtheit
Lernbereitschaft und Durchhaltevermögen
Spaß am Telefonieren
Aufgeschlossenheit und Verantwortungsbewusstsein
Flexibilität in Bezug auf Dienstreisen während der internen Weiterbildung
Bereitschaft zu Schichtdienst innerhalb unseres Schichtmodells
Die Stellenbezeichnung Mitarbeiter (m/w/d) wird laut unserem Tarifvertrag mit der Funktionsbezeichnung Agent (m/w/d) geführt.
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Aufnahme dieser Tätigkeit nach dem Masernschutzgesetz einen Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern sowie seit dem 01.10.2022 nach dem neuen Infektionsschutzgesetz einen vollständigen Impfschutz gegen Covid-19 nachweisen müssen.