Sachbearbeiter/in im Bereich Bearbeitung von Vorgängen ohne Ermittlungsansatz, Geschäftszimmeraufgaben bei Polizeipräsidium Münster
Sachbearbeiter/in (m,w,d) im Bereich Bearbeitung von Vorgängen ohne Ermittlungsansatz, Geschäftszimmeraufgaben bei Polizeipräsidium Münster
Beim Polizeipräsidium Münster ist in der Direktion Kriminalität (KK15) zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle als
Sachbearbeiter/in (m,w,d) im Bereich Bearbeitung von Vorgängen ohne Ermittlungsansatz, Geschäftszimmeraufgaben
zu besetzen. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Die Stelle ist bewertet nach Entgeltgruppe 8 TV-L.
- Bearbeitung von Vorgängen ohne Ermittlungsansatz ( Datenerfassung und –vervollständigung; Einholen von Datenauskünften)
- Asservatenverwaltung
- Beantwortung von einfachen Anfragen (z.B. seitens der Staatsanwaltschaften oder Rechtsanwälten)
- Postbearbeitung, Telefonsteuerung
- Verwalten der Führungs- und Einsatzmittel
- Verwaltung der Urlaubs- und Mehrdienstbögen
Beschaffung von Arbeitsmaterialien
- Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder Verwaltungsfachangestellte/r oder Beschäftigte der Polizei NRW
- Kenntnisse im Umgang mit Datenbanken und IT-Anwendungen
- Sichere Anwendung von MS Office Produkten
- Bereitschaft zum Dienst auch außerhalb der Regelarbeitszeit
Ausgeprägte persönliche und soziale Kompetenz (Verantwortungsbewusstsein, Verschwiegenheit, Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit) Fortbildungsbereitschaft
Bei Fragen zur Tätigkeit und zum Aufgabengebiet steht Ihnen die Frau KHK’in Claudia Wassermann, Tel. 0251/275-2953 zur Verfügung. Für verfahrenstechnische Fragen stehen Ihnen Frau Grundig (Tel. 0251/275-2036 ) oder Frau Hinterthür (Tel.: 0251/275-2036 ) zur Verfügung.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse und Qualifikationsnachweise) richten Sie bitte bis zum 04.11.2024 an
https://jobs.polizei.nrw/index.php?ac=application&jobad_id=536
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Das Polizeipräsidium Münster beabsichtigt, den Anteil der Frauen in allen Arbeitsbereichen zu erhöhen und fordert Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte fügen ihrer Bewerbung bitte einen amtlichen Nachweis über ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung bei.
Regierungsbeschäftigte erklären sich mit ihrer Bewerbung automatisch mit der Einsichtnahme in ihre Personalakte einverstanden.
Mit der Eingabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig damit einverstanden, dass erforderliche Daten für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens gespeichert werden. Weitere datenschutzrechtliche Hinweise gem. der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) entnehmen Sie bitte dem folgenden Link: https://muenster.polizei.nrw/sites/default/files/2019- 01/Datenschutzerklaerung_fuer_bewerbungen2.pdf