Mitarbeiter*in für den Ermittlungs- und Vollzugsaußendienst (Ordnungs- und Servicedienst) Düsseldorf Ausbildung Landeshauptstadt Düsseldorf
Landeshauptstadt Düsseldorf
Wir suchen
Mitarbeiter*innen für den Ermittlungs- und Vollzugsaußendienst
(BesGr A 9 LBesO (Laufbahngruppe 1) oder EG 9a TVöD)
für das Ordnungsamt, Abteilung „Außendienste“, Sachgebiet „Ordnungs- und Servicedienst“
Im Rahmen dieser Dauerausschreibung nehmen wir laufend Bewerbungen entgegen und führen je nach Bewerbungseingang Auswahlverfahren durch.
Die Aufgabenstellung des Ordnungs- und Servicedienstes umfasst schwerpunktmäßig die außendienstliche Kontrolle und eigenständige Durchsetzung der Einhaltung ordnungsrechtlicher Vorschriften, insbesondere auf dem Gebiet der Düsseldorfer Straßenordnung, des Landesimmissionsschutzgesetzes sowie des Landeshundegesetztes. Die Tätigkeit findet an 365 Tagen im Jahr auf Grundlage eines Schicht- und Wechseldienstplanes regelmäßig auch außerhalb der üblichen Bürozeiten, in den Abend- und Nachtstunden, an Wochenenden und an Feiertagen statt. Neben genannten generellen Aufgaben müssen auch Tätigkeiten nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) wahrgenommen werden. Diese erfordern die Gewährleistung eines 24-Stunden-Dienstes, der übergreifend von allen Dienstgruppen geleistet wird.
Ihre Aufgaben im uniformierten Streifendienst unter anderem:
Verschmutzungen und störendem Verhalten (wie zum Beispiel aggressivem Betteln, Lagern, Verrichtung der Notdurft, Nächtigen und Lärmen) sowie eigenständige Durchsetzung der Beseitigung von Störungen im öffentlichen Raum
Ihr Profil:
oder
Für Personen ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung im allgemeinen Verwaltungsdienst ist die erfolgreiche Teilnahme an dem nach Einstellung intern angebotenen Verwaltungslehrgang I in den ersten fünf Jahren des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich. Bis zum Abschluss des Verwaltungslehrganges kommt bei diesen Beschäftigten keine Eingruppierung, sondern – je nach den persönlichen Voraussetzungen – unter Anwendung der bestehenden tariflichen Vorgaben - ab dem ersten des vierten Monats die Gewährung persönlichen einer Zulage in Betracht.
Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.
Darüber hinaus erwarten wir von Ihnen:
- Bereitschaft zur Übernahme von Dienst gemäß Schicht- und Wechseldienstplan, auch zu ungünstigen Zeiten wie in den Abendstunden, an Wochenenden und Feiertagen sowie zum Tragen der zur Verfügung gestellten Dienstkleidung
- Bereitschaft, sich kurzfristig in die gesetzlichen Vorschriften einzuarbeiten sowie zur regelmäßigen Teilnahme an Weiterbildungen, unter anderem in Eigensicherungs- und Eingriffstechniken
- PC-Kenntnisse sowie Besitz der uneingeschränkten Fahrerlaubnis der Klasse III/EU- Norm B.
Im Gegenzug bieten wir Ihnen:
- gute Fortbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten
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