Stellenanbieter:
Bundesverwaltungsamt
Kennziffer:
BVA-2024-116
Bewerbungsfrist:
12.08.2024
Arbeitsbeginn:
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Arbeitszeit:
Vollzeit oder Teilzeit
Beschäftigungsdauer:
Unbefristet
Laufbahn:
Gehobener Dienst
Entgeltgruppe
E9b TVöD / A9g - A11 BBesO
Einstiegsgehalt:
3.619,09 bis 4.029,91 € brutto
Ort:
Wiesbaden
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Als zentraler Dienstleister des Bundes nimmt das BVA mit rund 6.000 Beschäftigten an 23 Standorten mehr als 150 Aufgaben wahr.
Ihr künftiges Referat ist zuständig für die Berechnung und Zahlbarmachung der Besoldung für die Beschäftigten (Beamtinnen/Beamte, Soldatinnen/Soldaten, Anwärterinnen/Anwärter) der Bundeswehr. Die Personalkostenbetreuung umfasst die Ermittlung aller zahlungsrelevanten Sachverhalte, deren rechtliche Würdigung und Prüfung, die Ermittlung der Bezügeansprüche und die zahlungstechnische Umsetzung mit Hilfe moderner Abrechnungssysteme wie z.B. SASPF.
- Führen eines Teams von Bezügerechnerinnen und Bezügerechnern (fachliche und organisatorische Weisungsrechte)
- Koordination und Steuerung der Arbeitsprozesse innerhalb des Teams
- Materiell-rechtliches Handeln einschl. Bearbeitung schwieriger und/oder besonderer Fälle
- Einleitung von Rückforderungsverfahren
- Durchführung der 4-Augen-Prüfung im Bezügeabrechnungssystem SASPF
- Feststellung, Festsetzung und Zahlbarmachung der Besoldung
Für ein erstes Kennenlernen und einen Austausch über noch offene Fragen stehen wir Ihnen gerne am 07.08.2024um 16:30 Uhr unter dem Link https://t1p.de/klz4v zur Verfügung. DasOnline-Meetingkann zum angegebenen Zeitpunkt durch Anklicken des Links betreten werden.
Sofern Sie im Vorfeld Ihrer Bewerbung inhaltliche Fragen zum Aufgabengebiet haben, können Sie sich gerne an die Referatsleitung Jan Niklas Heinz unter der Telefonnummer 022899-358-654200 wenden.
Die mündlichen Auswahlgespräche finden voraussichtlich in der Kalenderwoche 37/2024 statt.
Es können ggf. weitere Bedarfe in anderen Aufgabenbereichen über die Ausschreibung gedeckt werden.
- Sie interessieren sich für die Verwaltung und verfügen über eine fachspezifische Qualifikation bzw. erwerben diese bis zum 30.09.2024, bevorzugt:
- einen rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen akkreditierten Studienabschluss oder
- einen Abschluss zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt oder
- einen fachspezifischen Vorbereitungsdienst oder ein Aufstiegsverfahren oder
- Sie haben einen akkreditierten Studienabschluss einer anderen Fachrichtung z.B. aus den Bereichen Sozial-, Politik- oder Bildungswissenschaften bzw. Sie erwerben diesen bis zum 30.09.2024
- Informationen über Ihren ausländischen Studienabschluss finden Sie hier: https://t1p.de/l2f68
- Sie handeln selbstständig im Rahmen der rechtlichen Vorgaben
- Sie erledigen auch in Phasen mit erhöhter Arbeitsbelastung Ihre Aufgaben fristgerecht
- Als Beamtin/Beamter bis A 11 BBesO besteht die Möglichkeit einer statusgleichen Abordnung mit dem Ziel der Versetzung
- Flexible und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle (z. B. keine Kernarbeitszeiten, Möglichkeit von Homeoffice, Stundenausgleich durch Gleittage, Sabbatical)
- Wir besetzen ausgeschriebene Stellen flexibel in Voll- und Teilzeit
- Vielfältige Fortbildungs- und Personalentwicklungsmöglichkeiten
- Förderung der Gesundheit mit Arbeitszeitbonus (z. B. Sportgruppen)
- Deutschland Jobticket mit Arbeitgeberzuschuss bzw. kostenfreie Parkplätze
- Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberanteil und Entgeltumwandlung für Tarifbeschäftigte nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen
- Zulagenzahlung gemäß § 16 Abs. 6 TVöD zur Personalgewinnung möglich
- Zahlung einer Personalgewinnungsprämie gemäß § 43 BBesG möglich
- Bei Wechsel aus einem Dienstverhältnis als Landesbeamtin/ Landesbeamter Zahlung einer Ausgleichszulage nach § 19b BBesG zum Ausgleich einer etwaigen Differenz zum früheren Grundgehalt
- Erstattung von Umzugskosten
- Möglichkeit der späteren Übernahme in ein Beamtenverhältnis bei Vorliegen der Voraussetzungen
- Prüfung