Die Befristung erfolgt sachgrundlos gemäß § 14 Abs. 2 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG). Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen stehen oder gestanden haben, können daher nicht berücksichtigt werden. Eine entsprechende Erklärung, dass bisher kein Arbeitsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen besteht bzw. bestanden hat, ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Schulverwaltungsassistenten unterstützen die Schulleitung bei Verwaltungsaufgaben, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Schulträgers fallen.
Das zu besetzende Aufgabenfeld umfasst insbesondere:
- Kontinuierliche Unterstützung der Schulleitung bei der Organisation des Unterrichts, schulischer Veranstaltungen, des Schulanmeldeverfahrens und Elternsprechtagen
- Erstellung von schulinternen und amtlichen Statistiken
- Vorbereitung, Organisation und Dokumentation von Schulkonferenzen, Beratungsgesprächen etc.
- Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit der Schule sowie Erstellung von Aushängen, Elternbriefen und Artikel für das Amtsblatt
- Koordination und Zusammenarbeit mit externen Partnern (z. B. Hausmeister, Essenanbieter, Reinigungsfirma)
- Unterstützung der Schulleitung bei der Personalverwaltung (Dienstreiseanträge und -abrechnungen, Erfassung von Mehrarbeitsstunden der Lehrkräfte)
- GTA Verwaltung zur Unterstützung der koordinierenden GTA Lehrkraft
- Koordinierung Schülerbeförderung
- Vorbereitung und Unterstützung bei der Organisation schulischer Höhepunkte, Dokumentation in Bild und Schrift (Schulchronik)
- Bearbeiten von Internetveröffentlichungen, Pflege Schuldatenbank, Schulporträt
- Krankmeldungen und Unfallanzeigen von Lehrern und Schülern aufnehmen und verwalten