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Pädagogische Assistenz an einer allgemein bildenden Schule
An der Schule Petrischule Mühlhausen Staatliche Gemeinschaftsschule ist ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Pädagogische Assistenz (m/w/div)
unbefristet mit einem Beschäftigungsumfang in Höhe von 80,00 v. H. eines vergleichbaren in Vollzeit Beschäftigten (32 Stunden pro Woche) zu besetzen.
Pädagogische Assistenzen unterstützen die Lehrkräfte im Unterricht, in der Erziehung, Betreuung und Förderung der Schülerinnen und Schüler und bei der Zusammenarbeit mit den Eltern. Sie führen begleitend oder eigenständig außerunterrichtliche Angebote durch.
Das Aufgabengebiet umfasst in der Hauptsache:
- Vermittlung zwischen den Kulturen (z. B. bei Gruppenunternehmungen, in Unterrichts- oder Pausensituationen, bei Schulveranstaltungen)
- Betreuung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler in den Lern- und Übungszeiten (z. B. bei Binnendifferenzierung, projektorientiertem Unterricht, Freiarbeit, im DaZ-Unterricht sowie in der sprachlichen Förderung (Ausbau bildungssprachlicher und fachsprachlicher Kompetenzen) )
- Unterstützung der Lehrkraft im Unterricht (z. B. individuelle Betreuung der Schülerinnen und Schüler und Übernahme organisatorischer Aufgaben)
- Betreuung der Schülerinnen und Schüler bei der Arbeit mit Medien, insbesondere bei der Nutzung digitaler Angebote in der Schule (z. B. im Hybridunterricht)
- Durchführung von ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten besonders in den im Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre ausgewiesenen Bereichen
- Übernahme von Routinetätigkeiten im Bereich der Hardwarebetreuung und Systembetreuung (sogenannter First-Level-Support)
- Betreuung der Schülerinnen und Schüler während der Schulöffnungszeiten (z. B. in Wartezeiten auf den Schulbus vor Unterrichtsbeginn bzw. nach Unterrichtsende)
- Betreuung von Schülerinnen und Schülern bei kurzfristigen Ausfällen von Lehrkräften
- Mitwirkung bei Schulveranstaltungen (z. B. Projekte, Sportfeste)
- Begleitung bei Maßnahmen des Lernens am anderen Ort
- Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit Eltern (z. B. Terminabsprachen, Elterncafé)
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerben können sich volljährige Personen,
- die über eine abgeschlossene Ausbildung im pädagogischen Bereich verfügen, z. B. als Erzieherinnen und Erzieher, Kindergärtnerinnen und Kindergärtner, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und Personen mit heilpädagogischen Zusatzqualifikationen, Medienpädagoginnen und Medienpädagogen, oder
- die über eine abgeschlossene Ausbildung als Logopädinnen und Logopäden, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten verfügen,
- die über einen in Deutschland oder im Ausland erworbenen Lehramtsabschluss verfügen und aktuell in keinem aktiven Beschäftigungsverhältnis stehen, oder
- Studierende, die sich in einem Iehramtsbezogenen Masterstudiengang (Abschluss Master of Education) oder in einem vergleichbaren Semester (ab dem 7. Semester) eines mit der Ersten Staatsprüfung abschließenden Lehramtsstudiums in Thüringen befinden.
Sofern die Qualifikation aufgrund einer besonderen kriegs- oder fluchtbedingten Situation nicht nachgewiesen werden kann, ist es ausnahmsweise ausreichend, wenn das Vorliegen der Qualifikation glaubhaft schriftlich versichert wird. Die Glaubhaftmachung erfolgt durch Erklärung zur Ausbildung sowie zu bisherigen Beschäftigungen und soll durch (digitale) Dokumente gestützt werden.
Personen, die keinen der oben genannten Abschlüsse erworben haben, jedoch anderweitig nachweisen können, dass sie über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, können sich ebenfalls bewerben. Das Staatliche Schulamt entscheidet über die Zulassung zum Auswahlverfahren.
Erwünscht sind darüber hinaus:
- Teamfähigkeit
- Organisationsgeschick
- Konflikt- und Problemlösungskompetenz
- Einsatzbereitschaft, Engagement und Eigeninitiative
- Interkulturelle Erfahrungen
- sicherer Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnik
- sicherer Umgang mit modernen PC-Anwenderprogrammen
- gegebenenfalls Erfahrungen im Umgang mit digitalen Lernmanagement-Systemen, bevorzugt mit der Thüringer Schulcloud (TSC)
Sprachkenntnisse
Die Schulen stehen in der Verantwortung, die schulinterne Kommunikation zu gewährleisten. Empfohlen werden für die Einstellung Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens orientiert an Niveau A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
Eingruppierung