Das Staatliche Schulamt Neuruppin beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen als
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter für den Bereich der Personalstelle (m/w/d)
für die Dauer eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz und Elternzeit (BEEG) befristet bis voraussichtlich Januar 2025 zu besetzen.
Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A10 BbgBesG beziehungsweise Entgeltgruppe 9 b TV-L bewertet.
Aufgaben:
Bearbeitung von Personaleinzelangelegenheiten auf dem Gebiet des Tarif- und Beamtenrechts, insbesondere:
- Begründung und Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen einschließlich der Vornahme tariflicher Eingruppierungen sowie Verbeamtungen auf Lebenszeit
- Funktionsübertragungen
- Personalbetreuung einschließlich Beratung (Abordnungen, Beurlaubungen, Elternzeit, Arbeits- und Dienstunfähigkeit, Änderungen der Arbeitszeit u.ä.)
- Anlegen und Führen der Personalakten
- Eingabe, Aktualisierung und Pflege von Personalstammdaten
Anforderungen:
- Befähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst oder eine vergleichbare Ausbildung mit gleichwertigen Fähigkeiten, Kenntnissen sowie Berufserfahrung,
- wünschenswert sind Kenntnisse in der Personalsachbearbeitung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Personenkreis der Lehrkräfte
- anwendungssichere Kenntnisse in den MS-Office Standardanwendungen werden vorausgesetzt
- Teamfähigkeit und Organisationsgeschick; schnelle Auffassungsgabe sowie sorgfältige und lösungssichere Arbeitsweise; selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten; Engagement und hohe Arbeitsbereitschaft
Wir bieten Ihnen u.a.:
- umfassende Einarbeitung in die anspruchsvollen und abwechslungsreichen Tätigkeiten
- eine Beschäftigung bei einem zuverlässigen und wertschätzenden Arbeitgeber
- eine flexible Arbeitszeitgestaltung (Gleitzeit)
- ein umfangreiches betriebliches Gesundheitsmanagement
- Firmenticket
- vermögenswirksame Leistungen
- attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten
Weitere Hinweise:
Die Bewerbung von Frauen ist besonders erwünscht. Schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle ist für Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderung der Stelle, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht zurückgeschickt werden. Reichen Sie daher keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag bei. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Bewerbungskosten – einschließlich Fahrt- und Reisekosten im Rahmen eines Bewerbungsgespräches - werden nicht erstattet.
Bewerbungen:
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) richten Sie bitte bis zum 13. Oktober 2023 an das
Staatliche Schulamt Neuruppin
z.H. Herrn Leibner
Trenckmannstraße 15
16816 Neuruppin
Hinweis zum Datenschutz:
Die im Rahmen der Bewerbung mitgeteilten personengebundenen Daten werden auf der Grundlage des § 26 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verarbeitet. Sofern Sie mit der Verarbeitung der Daten nicht einverstanden sind oder die Einwilligung widerrufen, kann die Bewerbung in diesem Stellenbesetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden.