Die Berliner Verwaltung ist die größte Arbeitgeberin in der Region. Rund 120.000 Beschäftigte der unmittelbaren Landesverwaltung sorgen täglich dafür, dass Berlin als pulsierende Metropole und als Zuhause für 3,7 Millionen Menschen funktioniert.
Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin ist ein Teil der Berliner Verwaltung und erbringt als kommunaler Dienstleister mit seinen Dienstkräften eine Vielzahl von unterschiedlichen bürgernahen Leistungen, insbesondere für die Reinickendorfer Einwohnerinnen und Einwohner. Der Bezirk Reinickendorf begeistert durch seinen großen Facettenreichtum. Jeder der 11 Ortsteile ist individuell und unvergleichlich. Beschaulicher Dorfcharakter in Lübars trifft auf urbanes Leben im Märkischen Viertel. Ebenso spannend und vielseitig ist die Arbeit im Bezirksamt Reinickendorf von Berlin. Seien auch Sie ein wichtiger Teil und bewerben sich jetzt!
Als Arbeitgeber und Dienstherr bieten wir einen zukunftssicheren Arbeitsplatz, gute Arbeitsbedingungen, flexible Arbeitszeitregelungen und zusätzliche Leistungen wie z.B. das Jobticket. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unseren
Karriereseiten.
Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin; Ordnungsangelegenheiten; Ordnungsamt - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht sucht ab sofort, unbefristet, eine/einen
die Erfüllung sämtlicher Aufgaben nach § 1 der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung.
Dazu gehören insbesondere:
- Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Tabakserzeugnissen und kosmetischen Mitteln gemäß den rechtlichen Vorgaben;
- Durchführung von risikoorientierten Betriebskontrollen und ggf. Einleitung von Maßnahmen;
- Entnahme von Proben;
- Sicherstellung von Lebensmitteln, Erzeugnissen und Bedarfsgegenständen;
- Fertigung von Kontrollberichten;
- Dokumentation von Betriebskontrollen einschl. Risikobewertung von Lebensmittelbetrieben;
- Fertigung ordnungsbehördlicher Anordnungen;
- Durchführung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr; ggf. Nutzungsuntersagung von Betrieben;
- Ermittlungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit EU-Schnellwarnmeldungen;
- Unterstützung bei der Aufklärung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche;
- Erhebung von Verwarnungsgeldern und Verwaltungsgebühren;
- Einleitung von Verwaltungsverfahren und Erstellung von Ordnungswidrigkeitsanzeigen;
- Ermittlungen bei Straftatverdacht;
- Beratung der Gewerbetreibenden und Verbraucher/innen in Fragen der Betriebshygiene und des Lebensmittelrechts;
- Überprüfung des Reisegewerbes;
- Mitwirkung bei der Überwachung des Verkehrs mit freiverkäuflichen Arzneimitteln.
Weitere Einzelheiten können dem Anforderungsprofil entnommen werden, das unter „