Schulamt für die Stadt Gelsenkirchen
Stellenausschreibung für eine Lehrkraft zur Erteilung des
herkunftssprachlichen Unterrichts (HSU) in hocharabischer Sprache
an Grundschulen und der Sekundarstufe I
Schulamt für die Stadt Gelsenkirchen
Ebertstr. 11
45879 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 169-2166
HSU-Sprache Hocharabisch
Bewerbungsfrist: 01.03.2024
Einstellungstermin: schnellstmöglich im Schuljahr 2023/2024 zu besetzen.
Stellenumfang: Vollzeitstelle mit wöchentlich 28 Pflichtwochenstunden
Aufgabe des herkunftssprachlichen Unterrichts ist es, auf der Grundlage des gültigen
Lehrplans die herkunftssprachlichen Fähigkeiten zugewanderter Kinder und
Jugendlichen in Wort und Schrift zu erhalten und zu erweitern sowie die für die
Landeskunde wichtige Inhalte zu vermitteln.
Konditionen: Wertigkeit der Stelle - Primarstufe für den Bewerberkreis gemäß Nr 1 und 2
Wertigkeit der Stelle - TV-L - Lehrkräfte, die herkunftssprachlichen
Ergänzungsunterricht erteilen für den Bewerberkreis gemäß Nr 3
Die Einstellung gemäß Nummer 1 und 2 der genannten
Bewerbungsvoraussetzungen erfolgt unbefristet. Bei Vorliegen der
laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme
in das Beamtenverhältnis möglich.
Diese Lehrkräfte werden entsprechend der Lehramtsbefähigung im regulären
Unterricht und im herkunftssprachlichen Unterricht eingesetzt.
Bei Bewerberinnen und Bewerber, die unter Nummer 3 der
Bewerbungsvoraussetzungen zugeordnet werden:
Die Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers erfolgt zunächst zum Zwecke
der Erprobung ihrer/seiner Eignung, Leistung und Befähigung für Unterricht und
Erziehung befristet bis zur Dauer von maximal zwei Jahren.
Bei erfolgreicher festgestellter Bewährung während der gesamten Vertragsdauer und
konstanter Schülerzahlen und regelmäßiger Teilnahme an der/den
Weiterqualifizierungsmaßnahme/n wird nach Ablauf ein
Dauerbeschäftigungsverhältnis angeboten.