Kriminalitätsbekämpfung erfolgreich machen, das ist unser Ziel. Die Leistungen unserer rund 1.840 Beschäftigten sind in vielen Bereichen entscheidende Grundlage für die Verhütung und Aufklärung von Kriminalität in NRW. Gehören auch Sie dazu.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei
Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter (w/m/d) für die Datenstation im Sachgebiet 33.1
Kennziffer 2024-Tarif-095.
Bei Vorliegen der persönlichen sowie tarifrechtlichen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung bis Entgeltgruppe 8 TV-L.
Die Stellen sind in der Abteilung 3 „Strategische Kriminalitätsbekämpfung“ des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen, dort im Dezernat 33, Sachgebiet 33.1, Datenstation, zu besetzen. Die Abteilung 3 hat ihren Sitz derzeit in einer Außenliegenschaft in Düsseldorf-Golzheim, Uerdinger Straße 90.
Dem Dezernat 33 sind die Sachgebiete für Datenstation, Polizeiliche Beobachtung, Bearbeitung von Europäischen Haftbefehlen in ViVA/INPOL, Grundsatz Fahndung, Fahndungsportal (33.1), Datenaustausch Polizei/Justiz, Kriminalaktenhaltung (33.2) sowie Rechtshilfe, PNR, Internationale Fahndung, Interpol-Europolangelegenheiten und Vermisste (33.3) zugeordnet.
Im Sachgebiet 33.1 werden neben den Aufgaben im Zusammenhang mit dem Fahndungsportal der Polizei NRW und der Grundsatzsachbearbeitung im Bereich Fahndung vor allem Aufgaben der zentralen Datenqualitätseingabe und –kontrolle im Zusammenhang mit der Personenfahndung wahrgenommen. Dazu zählt auch das Aufbereiten darin erfasster Daten zur Datenqualitätskontrolle in der Verbundanwendung ViVA und INPOL. Die Datenstation ist aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenbereiche in die Bearbeitung der Polizeilichen Beobachtung sowie in aufgabenbezogene Arbeitspakete (AP) mit den Schwerpunkten Haftbefehlsbearbeitung, Aufenthaltsermittlungen (AE) und Qualitätssicherung gegliedert.
Von besonderer Wichtigkeit ist die genaue Personenzuordnung auch unter Nutzung anderer Informationsquellen. Die Eingaben in ViVA und INPOL bilden die Grundlage für Rechtseingriffe und sind daher sehr sensibel zu betrachten.
- Eigenständiges Erfassen, Ändern und Löschen von Daten in polizeilichen Datenanwendungsprogrammen, insbesondere in der Verbundanwendung ViVA/INPOL
- Bearbeitung von Auskunftsersuchen von internen und externen Bedarfsträgern
- Eigenständige Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen im eigenen Arbeitspaket bei der Datenverarbeitung (Vier-Augen-Prinzip, Stichproben, Plausibilitätsprüfungen) sowie schriftliche und mündliche Korrespondenz mit Antragstellern
- Recherchieren in polizeilichen Datenanwendungsprogrammen, insbesondere in der Verbundanwendung ViVA/INPOL und Aufbereiten der Daten zur Datenqualitätskontrolle und Qualitätssicherung
Mitwirkung an unterschiedlichen Auswertungs- und Analyseaufgaben
Eine abgeschlossene Ausbildung in einem Büro- oder Verwaltungsberuf z. B. zur/zum Verwaltungsfachangestellten (w/m/d), Justizfachangestellten (w/m/d), Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (w/m/d) oder Kauffrau/-mann (w/m/d) für Büromanagement oder eine vergleichbare Qualifikation
- Erste Berufserfahrung in den oben genannten Bereichen
- Gute Kenntnisse im Umgang mit Office-Anwendungen, insbesondere Excel
- Kenntnisse der Funktionsweisen von Datenbankanwendungen bzw. Auswertewerkzeugen
Bereitschaft zur Fortbildung im Bereich der Qualitätssicherung und Datenpflege.
- Analytische Fähigkeit
- Ergebnisorientierung/Leistungsmotivation
- Kommunikationsfähigkeit/Teamfähigkeit
Eigeninitiative/Innovationsfähigkeit
- Aufgabenvielfalt
- Sinnvolle gesellschaftlich relevante Tätigkeit
- Gute Fortbildungsmöglichkeiten
- Ein modernes Arbeitsumfeld
- Flexible Arbeitszeitmodelle
- Behördliches Gesundheitsmanagement
- Gute ÖPNV Anbindung
- Gute Vereinbarkeit von Familie & Beruf
Jobsicherheit
Die Wahrnehmung der Tätigkeit in Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Wir begrüßen Bewerbungen von Personen unabhängig von deren Geschlecht, ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Wir fördern die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Frauen werden nach Maßgaben des LGG NRW bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Wir bemühen uns um die Einstellung schwerbehinderter Menschen und ihnen Gleichgestellter im Sinne des § 2 SGB IX; Bewerbungen a