Das Amt für Planfeststellung Verkehr (kurz: APV) ist die zuständige Behörde für Planfeststellung und Anhörung bei Anträgen von Bauvorhaben oder Änderungsvorhaben von Infrastrukturprojekten. Das APV ist dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein zugeordnet.
- Erstellung und Bearbeitung von fachplanungsrechtlichen Zulassungsentscheidungen in komplexen Verfahren,
- Verfahrensführung einschließlich Beratung sowie verantwortliche Koordinierung komplexer Verfahren,
- Verhandlungsleitung in Erörterungsterminen
- Durchführung und Unterstützung in Verwaltungsstreitverfahren in allen Instanzen,
- Bearbeitung von dezernatsspezifischen Fachfragen,
- Leitung von internen Schulungen und Fortbildungen,
- Durchführung von Planrechtsverfahren einschließlich des Anhörungsverfahrens
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften mit der Befähigung zum Richteramt und zwei mindestens befriedigende Staatsexamina (Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt)
Darüber hinaus sind folgende Schwerpunktkompetenzen erforderlich:
- Sie können Feedback geben und auch annehmen. Sie denken analytisch und handeln innovativ.
Zudem wären wünschenswert:
- Sie besitzen Kenntnisse im Planfeststellungs- und Umweltrecht sowie der Bauleitplanung und Projektsteuerung
- Sie treffen Entscheidungen verbindlich und zeitnah
- Sie sind in der Lage zielgerichtet und adressatengerecht zu kommunizieren
- Sie fördern die Zusammenarbeit
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 14 SHBesG erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe E 13 TV-L möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
- ein kollegiales Arbeitsklima
- ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
- individuelle Personalentwicklung
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
- eine gute Anbindung an den ÖPNV
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Bete