Brandenburgisches Oberlandesgericht
- Der Präsident -
Duales Studium der Rechtspflege
Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts stellt – vorbehaltlich des Vorlie-gens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen – zum 1. Oktober 2025
35 Rechtspflegeranwärter/innen für den Beruf Rechtspfleger/in
ein.
Aufgaben einer/eines Rechtspfleger/in:
Rechtspfleger/innen sind Beamte/Beamtinnen des gehobenen Justizdienstes und treffen als selbständiges Organ der Rechtspflege in eigener Verantwortung gerichtliche Entscheidungen. Sie sind in der Sache unabhängig und nicht an Weisungen gebunden, sondern nur dem Gesetz unterworfen.
Rechtspfleger/innen sind bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingesetzt. Der Schwerpunkt der Aufgaben des Rechtspflegerdienstes liegt bei den Amtsgerichten.
- Dazu gehört das rechtlich schwierige und vielfältige Gebiet des Grundbuchrechts, in dem z.B. über Anträge auf Eintragung von Eigentum, Eintragung und Löschung von Hypotheken, Grundschulden, Erbbau- und Wohnrechten, Nießbrauchs- und Wegerechten sowie Wohnungs- und Teileigentum entschieden wird.
- Im Registergericht sind sie für alle Eintragungen ins Handelsregister Abt. A und Veränderungen in Abt. B und für alle Eintragungen in den sonstigen öffentlichen Registern (z.B. Genossenschafts- und Vereinsregister) verantwortlich.
- In Nachlasssachen leiten sie z. B. Termine zur Eröffnung von Testamenten und erteilen Erbscheine bei gesetzlicher Erbfolge.
- Weite Gebiete des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts sind auf den/die Rechtspfleger/in übertragen, so z.B. die Erteilung vormundschaftsgerichtlicher Genehmigungen und die Verpflichtung des Vormunds oder Pflegers einschließlich deren Überwachung.
- Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führen in der Regel Rechtspfleger/innen das gesamte Verfahren durch. Sie leiten die Gläubigerversammlung und überwachen die Tätigkeit des Insolvenzverwalters.
- Die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken verlangen umfassende Kenntnisse des Vollstreckungs- und Grundbuchrechts. Im Zuge dieser Verfahren leiten Rechtspfleger/innen Gerichtstermine in eigener Verantwortung.
- Sie führen nach einem abgeschlossenen Zivilverfahren die Kostenfestsetzung durch.
- Im gerichtlichen Mahnverfahren entscheiden sie u. a. über Anträge auf Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, während sie in Zwangsvollstreckungsverfahren über beantragte Pfändungen von Arbeitslöhnen, Gehältern, Hypotheken, Gesellschaftsanteilen und Sparguthaben zu entscheiden haben.
- In Strafverfahren überwachen sie die Vollstreckung rechtskräftig verhängter Strafen. Sie ziehen Geldstrafen ein, laden bei Freiheitsstrafen zum Strafantritt und überwachen den fristgerechten Vollzug der festgesetzten Strafzeit. Gegen säumige Verurteilte können sie auch (Vollstreckungs-)Haftbefehle erlassen.
- In der Justizverwaltung unterstützen Sie als Geschäftsleiter/in den Gerichtsvorstand oder leiten als Sachgebietsleiter/in oder Gruppenleiter/in Verwaltungssachgebiete oder Abteilungen. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs des gesamten Geschäftsbetriebs sind ihnen auch Führungsaufgaben übertragen. Zu deren Wahrnehmung sind sie sachlich wie personell weisungsbefugt.
- Rechtspfleger/innen sind außerdem als Revisor/innen und Prüfungsbeamt/innen der Gerichtsvollzieher/innen eingesetzt.
Mit diesen Beispielen sind keineswegs alle Gebiete genannt, in denen sich Rechtspfleger/innen mit wichtigen und weitreichenden Entscheidungen befassen. Die Aufzählung zeigt jedoch, wie vielseitig der Beruf ist.
Ablauf des Studiums:
Das Rechtspflegestudium besteht aus einem insgesamt 24-monatigen Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin sowie einer fachpraktischen Ausbildung von 12 Monaten Dauer an den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg.
Ziel des dualen Studien- und Ausbildungsganges ist es, in fachtheoretischen Studienzeiten und fachpraktischen Ausbildungszeiten auf wissenschaftlicher Grundlage Rechtspfleger/innen heranzubilden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren allgemeinen fachlichen Kenntnissen befähigt sind, die Anforderungen zu bewältigen, die mit der Erfüllung der Aufgaben nach dem Rechtspflegergesetz und zur Ausübung von Tätigkeiten des gehobenen Dienstes in der Justizverwaltung erforderlich sind.
An die Ausbildung schließt sich das staatliche Prüfungsverfahren an, das aus einem schrift-lichen Teil und einer mündlichen Prüfung besteht. Im schriftlichen Examen sind insgesamt 8 Klausuren mit Prüfungsaufgaben aus allen Rechtsgebieten, auf die sich die Rechtspfleger-ausbildung bezieht, anzufertigen. Das mündliche Examen wird vor einer Prüfungskommis-sion, die bei der Präsidentin des Kammergerichts Berlin berufen wird, abgelegt.
Nach der Anfertigung und Anerkennung einer Diplom-Arbeit verleiht die