Die Stelle ist befristet gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis mit dem Freistaat Sachsen gestanden haben, können leider nicht berücksichtigt werden. Eine entsprechend schriftliche Erklärung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen (LfV Sachsen) in Dresden ist Teil des Verfassungsschutzverbundes in Deutschland, der sich als „Frühwarnsystem“ der freiheitlichen demokratischen Grundordnung versteht. Die Aufgabe des LfV Sachsen ist es, verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen zu beobachten und die politisch Verantwortlichen, die zuständigen Stellen sowie die Öffentlichkeit über Entwicklungen und drohende Gefahren zu unterrichten. Entsprechend dem föderativen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland unterhalten der Bund und die 16 Länder jeweils eigene Verfassungsschutzbehörden, die eng zusammenarbeiten.
Sie sind verantwortlich für:
- Einlasskontrolldienst im Schichtbetrieb (grundsätzlich Montag bis Freitag von 05:30 Uhr bis 22:15 Uhr, bei besonderen Lagen zu jeder Zeit),
- Überwachung der komplexen Sicherheits- und Haustechnik einschl. Brandschutztechnik und ggf. Einleiten entsprechender Maßnahmen,
- Bedienung der zentralen Telefonanlage, des BOS-Funk, von Faxgeräten und der Hausrufanlage,
- Weiterleitung von zentral eingehenden E-Mails an die zuständigen Organisationseinheiten,
- Terminkoordination für im Dienstgebäude arbeitende Firmen, ggf. Beaufsichtigung des Fremdpersonals,
gelegentliche Kurierfahrten in Dresden.
Sie sollten sich bewerben, wenn Sie (zwingende Voraussetzung, bitte Nachweis beifügen):
- eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen haben und
- den Führerschein der Klasse B besitzen.
Von Vorteil sind (wünschenswert):
- Berufserfahrungen in einer Verwaltung außerhalb des Freistaates Sachsen,
- Berufserfahrungen in den o. g. Aufgabengebieten,
- gute PC-Kenntnisse, insbesondere der gängigen Office-Anwendungen,
Erfahrungen im Umgang mit Telekommunikationsanlagen.
Weiterhin sollten Sie über ein hohes Maß an mündlicher und schriftlicher Kommunikationsfähigkeit, guten Umgangsformen, Teamgeist und sozialer Kompetenz verfügen sowie die Fähigkeit zur selbstständigen Aufgabenerledigung und eine schnelle Auffassungsgabe und Leistungsbereitschaft besitzen.
Die Bereitschaft zur fachlichen Fortbildung und zur Teilnahme an mehrwöchigen Fortbildungen wird vorausgesetzt.
Geeignete Bewerber (m/w/d) müssen bereit sein, sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) nach dem Sächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu unterziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bediensteten des LfV Sachsen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben und daher Reisebeschränkungen bei Reisen in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, unterliegen.
Wir bieten Ihnen:
- ein befristetes Beschäftigungsverhältnis gem. § 14 Abs. 2 TzBfG für die Dauer von bis zu 2 Jahren mit einer Vergütung nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) in Entgeltgruppe 6, wobei sich die Zuordnung der Erfahrungsstufe nach den Berufserfahrungen der Bewerber (m/w/d) richtet,
- eine Sicherheitszulage in Höhe von monatlich 153,39 Euro (brutto),
- 30 Urlaubstage pro Jahr; zusätzlich sind der 24. und 31. Dezember arbeitsfrei,
- eine Jahressonderzahlung sowie eine betriebliche Altersversorgung,
- einen Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen,
- flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit) sowie Arbeitszeitausgleich,
- die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Job-Tickets,
- ein vielseitiges Gesundheitsförderungsangebot auf dem Behördenareal sowie
gezielte Fortbildungen zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerber (m/w/d), die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der