Wenn Sie Archäologinnen und Archäologen bei der Erforschung der kulturellen Entwicklung der Menschheit tatkräftig unterstützen wollen, dann bewerben Sie sich jetzt als
(Entgeltgruppe 4/5 TV-L)
im Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH).
Wir suchen Sie für unsere archäologischen Ausgrabungen in Schleswig-Holstein (ohne Gebiet der Hansestadt Lübeck) befristet in Voll- und Teilzeit. Werden Sie Teil eines kleinen Grabungsteams, das motiviert und kollegial die spannenden Grabungsarbeiten gemeinsam erledigt.
Die Grabungsteams starten in der Regel täglich von unseren Dienststellen in Schleswig oder Bad Segeberg. Wenn eine tägliche Anfahrt zum Grabungsort zeitlich nicht zumutbar ist, werden Unterkünfte am Grabungsort zur Verfügung gestellt.
Einstellungstermine und Dauer der Arbeitsverhältnisse sind abhängig von den jeweiligen Ausgrabungsprojekten. Es wird der Abschluss längerfristiger Arbeitsverträge angestrebt.
Das ALSH nimmt als obere Denkmalschutzbehörde den Denkmalschutz und die Denkmalpflege im Bereich des archäologischen Erbes für das Land Schleswig-Holstein mit Ausnahme des Gebietes der Hansestadt Lübeck wahr. Grundlage ist das Gesetz zum Schutz der Denkmale vom 30. Dezember 2014 (DSchG 2015 SH).
Aufgaben
- Unterstützung bei der Durchführung der archäologischen Ausgrabungen
- Pflege und Reparatur der Grabungsgeräte
- Pflege der Grabungsfahrzeuge
- ggf. Transport von Personen, Material und Geräten
- Unterstützung bei der Durchführung von Vermessungsarbeiten
Einstellungsvoraussetzungen
- Hohe körperliche Belastbarkeit
Wünschenswert
- Abgeschlossene Ausbildung - vorzugsweise in einem handwerklich geprägten Ausbildungsberuf - oder Erfahrungen in der archäologischen Feldarbeit
- Teamfähigkeit, hohe Flexibilität, Einsatzbereitschaft
- Führerschein Klasse B (PKW)
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 5 TV-L möglich.
Als Mitarbeiter/in des ALSH erhalten Sie eine jährliche (anteilige) Sonderzahlung Ende November („Weihnachtsgeld“) und Reisekosten nach dem Budesreisekostengesetz, zudem werden Sie zur VBL angemeldet (Zusatzrente im öffentlichen Dienst). Es besteht ein jährlicher Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen, die Arbeitskleidung wird durch uns gestellt.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist daraufhin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
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