Das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für seine Verwaltungsabteilung
eine Sachbearbeiterin / einen Sachbearbeiter für den administrativen Datenschutz (m/w/d)
Die Zuständigkeit beinhaltet insbesondere die Unterstützung der Leitung der Allgemeinen Verwaltung beim Aufbau und Fortentwicklung eines Datenschutzmanagements im Bundesverwaltungsgericht zur Sicherstellung der gesetzlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Aufgabenschwerpunkte sind:
- Bearbeitung von Fragen zur Anwendung des Datenschutzrechts im Bundesverwaltungsgericht
- Erstellung, Evaluierung und Fortschreibung des Datenschutzkonzepts des Bundesverwaltungsgerichts
- Erstellung und Evaluierung eines Fortbildungskonzepts zum Thema Datenschutz
- Bearbeitung von Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO
- Führung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO
- Bearbeitung von Meldungen über Datenschutzpannen nach Art. 33 DSGVO
- Erstellung von Datenschutzfolgeabschätzungen (DSFA) nach Art. 35 DSGVO unter Mitwirkung der fachlich zuständigen Organisationseinheit
- Aufbau und inhaltliche Gestaltung der Intranetseite zum Thema Datenschutz
- Organisation, Vorbereitung und Protokollführung der Sitzungen des behördlichen Datenschutz-Teams
Erwartet wird:
- abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Fachhochschule) der Fachrichtung Verwaltung oder ein vergleichbares abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Fachhochschule)
- die Fähigkeit zum analytischen Denken und konzeptionellen Arbeiten
- strukturierte, zielorientierte und selbständige Arbeitsweise und eine schnelle Auffassungsgabe
Wir bieten einen vielseitigen, krisensicheren und interessanten Arbeitsplatz bei einem obersten Gerichtshof des Bundes. Für eine ausgewogene Work-Life-Balance bieten wir 30 Tage Urlaub, Überstundenausgleich, 24. und 31. Dezember arbeitsfrei, flexible Arbeitszeitgestaltung, die Möglichkeit von Teilzeitbeschäftigung, Betriebliche Gesundheitsförderung, Jobticket und die Möglichkeit von Telearbeit und mobilem Arbeiten.
Die Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter erfolgt unter Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 TVöD. Die spätere Übernahme in ein Beamtenverhältnis ist möglich, sofern die Voraussetzungen des Bundesbeamtengesetzes erfüllt sind und haushaltsrechtliche oder personalwirtschaftliche Gründe nicht entgegenstehen.
Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit werden für die Stufenzuordnung berücksichtigt, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. Wir bieten bei Vorliegen spezieller Qualifikationen oder einschlägiger Berufserfahrung die Möglichkeit der Gewährung von zusätzlichen variablen Gehaltsbestandteilen.
Für Tarifbeschäftigte, deren derzeitiges Arbeitsverhältnis unter den Geltungsbereich des TVöD fällt, besteht die Möglichkeit der Beschäftigung im Rahmen einer Abordnung für die Dauer von sechs Monaten mit dem Ziel der Versetzung.
Die Ausschreibung richtet sich auch an Beamtinnen/Beamten des gehobenen Dienstes der Besoldungsgruppen A 9 bis A 11. Hier ist zunächst eine Abordnung für die Dauer von sechs Monaten mit dem Ziel der Versetzung vorgesehen.
Zusätzlich wird derzeit eine oberstgerichtliche Zulage in Höhe von monatlich 275 € (für BesGr. A 10 - A 11 bzw. Entgeltgruppe 9c) bzw. 220 € (für BesGr. A 9) gezahlt.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden Trennungsgeld und Reisebeihilfen, ggf. Umzugskostenvergütung sowie Sonderurlaub für Familienheimfahren gewährt.
Auch Bewerbungen mit dem Wunsch nach Teilzeitarbeit werden entsprechend den personellen und organisatorischen Möglichkeiten berücksichtigt. Das Bundesverwaltungsgericht unterstützt Beschäftigte mit Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen dabei, Berufstätigkeit und Familie besser vereinbaren zu können.
Das Bundesverwaltungsgericht gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt; von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Die Ausschreibung richtet sich an Bewerberinnen/Bewerber aller Nationalitäten. Sofern Sie einen ausländischen Studienabschluss erlangt haben, fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bitte einen Nachweis über die Anerkennung des Abschlusses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz (ZAB) bei. Weitere Informationen können der Internetseite www.kmk.org entnommen werden.