Küchenhilfskraft , Neubiberg in Neubiberg bei Bundeswehr
Küchenhilfskraft (m/w/d), Neubiberg in Neubiberg bei Bundeswehr
Die Bundeswehr garantiert Sicherheit, Souveränität und außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus schützt sie die Bürgerinnen und Bürger, unterstützt Verbündete und leistet Amtshilfe bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen im Inland. Hierbei unterliegt sie den Entscheidungen des Bundestages, dem deutschen Grundgesetz und dem Völkerrecht.
BESCHÄFTIGUNGSDIENSTSTELLE
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum München (BwDLZ)
- Sie bereiten Lebensmittel vor und zu und portionieren diese unter Anleitung der Küchenfachkräfte.
- Sie bauen die Teilmahlzeiten auf- und ab, geben die Verpflegung aus und überwachen die Entnahme aus der Ausgabe.
- Sie reinigen und desinfizieren die Küche, die Ausgaben, den Speisesaal / die Speisesäle sowie alle Gerätschaften und Anbauten (z.B. Kühlhäuser).
- Sie transportieren das Geschirr zur Spülmaschine, beschicken und bedienen diese und räumen das gereinigte Geschirr aus.
- Sie unterstützen bei der täglichen Annahme, Verbringung, Pflege und Verteilung von Lebensmitteln unter Beachtung der gültigen Regelungen auf Weisung der Küchenbuchhalterin / des Küchenbuchhalters bzw. Küchenleitung.
- Sie bedienen die Kasse und sortieren und transportieren den Nass- und Restmüll ab.
- Die Stelle ist ab dem 01.01.2024 zu besetzen.
WAS FÜR SIE ZÄHLT
- Sie werden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit eingestellt.
- Sie erwartet ein attraktives Gehalt, bemessen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Eine Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe E3 TVöD.
- Sie profitieren von einer gezielten Personalentwicklung und einem umfangreichen Fort- und Ausbildungsangebot.
- Sie arbeiten bei einem anerkannten und familienfreundlichen Arbeitgeber in sicheren wirtschaftlichen Verhältnissen.
- Die Bundeswehr fördert die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beispielsweise durch die Beschäftigung in Form von mobilem Arbeiten oder in Teilzeit; die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig. Mobiles Arbeiten bzw. Arbeiten im Home Office ist im Falle der ausgeschriebenen Stelle nicht möglich.
- Sie haben die Möglichkeit, an Angeboten der betrieblichen Gesundheitsförderung teilzunehmen.
WAS FÜR UNS ZÄHLT - Sie verfügen über Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung bzw. Großküche, nachgewiesen durch mindestens eine berufliche Tätigkeit.
- Sie stimmen zu, an einer gesundheitlichen Eignungsfeststellung und ggf. einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz Bund teilzunehmen.
- Sie sind "küchentauglich" im Sinne der §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz.
- Sie erfüllen ein Mindestmaß an gesundheitlicher Eignung und körperlicher Belastbarkeit, da die Aufgabenwahrnehmung folgende Anforderungen an die Stelleninhaberin/den Stelleninhaber stellt:
- tägliches mehrfaches Heben ohne Hilfsmittel von Lasten über 5 kg bis 10 kg,
vereinzelt bis 20 kg
- wiederholtes Heben der Speisesaalstühle auf bzw. von Tischen zwecks
Reinigungsarbeiten
- wiederholtes Bücken und Strecken sowie überwiegend stehende Tätigkeiten
- Arbeiten in Zwangshaltung sowie Arbeiten mit Rotationsbewegungen des Kopfes
- körperliche Belastung durch Arbeiten in Räumen mit unterschiedlichen
Temperaturen (-20 Grad bis + 35 Grad), Lärm, Feuchtigkeit und Gerüchen
- Umgang mit heißen (über 70 Grad) und kalten (unter - 18 Grad) Produkten
- Arbeiten mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln - Sie nehmen am Schichtdienst teil.
- Sie treten für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein.
- Bei dem genannten geplanten Besetzungsdatum bzw. dem genannten Datum zum "Beginn der Tätigkeit" handelt es sich um einen Termin, der sich bedingt durch den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens ggf. ändern kann.
- Die Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des § 12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlichen nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen bzw. tariflichen Anforderungen.
- Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.
- Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung.
- Die Bundeswehr unterstützt die Ziele des Nationalen Integrationsplans von Menschen mit Migrationshintergrund.
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