Als eine der größten Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Deutschland widmen wir uns einem umfassenden Themenspektrum aus Wirtschaft, Technik, Sozialem & Design, ganzheitlich und interdisziplinär. Wir sehen unsere Herausforderung und Verpflichtung in einer aktiven Zukunftsgestaltung durch Lehre, Forschung und Transfer. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Gesellschaft ist für uns von zentraler Bedeutung.
Im Zentrum dieses Selbstverständnisses stehen die Menschen, die an der Hochschule München arbeiten und mit ihrer fachlichen Kompetenz ebenso wie durch ihre Persönlichkeit unsere Hochschule prägen. Entsprechend kommt der Personalauswahl, insbesondere im Bereich der ProfessorInnen, eine zentrale Bedeutung zu.
In diesem Kontext wird in den nächsten Jahren über das Bund-Länder-Programm „FH-Personal“ das Projekt Attract2HM gefördert. Das Vorhaben besteht aus den drei Säulen (a) Bewerbungslage qualitativ und quantitativ verbessern, (b) Strategisches Berufungsmanagement aufbauen und (c) Entwicklungspfade etablieren.
Die Abteilung Personal besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Referent:in Personalmarketing mit Schwerpunkt Employer Branding (m/w/d)
Kennziffer: PA-05-24
in Teilzeit mit 20,05 Std./Wo.
Die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bitte informieren Sie sich z. B. unter www.lff.bayern.de/bezuege/arbeitnehmer/#entgelt über die Entgelttabelle des TV-L.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einen abweichenden Teilzeitanteil einzubringen.
BewerberInnen mit Schwerbehinderung werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Kommen Sie bei Fragen zum Bewerbungsprozess auf uns zu: 089 1265-4846
Bei fachlichen Fragen hilft Ihnen gerne Frau Suzanne Dorner weiter: 089 1265-1297
Bewerben Sie sich mit aussagekräftigen und vollständigen Unterlagen (Motivationsschreiben, lückenloser, aktueller Lebenslauf, Bildungsnachweise, sämtliche Arbeitszeugnisse zu bisherigen Beschäftigungsverhältnissen, falls zutreffend: Nachweis über in Deutschland anerkannten, ausländischen Bildungsabschluss, Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitserlaubnis) über unser Online-Portal bis zum 15.03.2024.