Das Land Berlin ist der größte Arbeitgeber der Region. Rund 130.000 Beschäftigte der unmittelbaren Landesverwaltung setzen sich täglich dafür ein, dass Berlin als pulsierende Metropole und als Zuhause für rund 3,7 Millionen Menschen funktioniert. Hierbei bilden die Dienstkräfte des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes das Rückgrat der Berliner Verwaltung.
Das Ziel der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist es, Berlin gesünder, mobiler, sicherer und klimafreundlicher zu gestalten. Wir wollen, dass Berlin eine noch lebenswertere Stadt wird. Unsere Senatsverwaltung schafft Mobilität für alle Berlinerinnen und Berliner, kümmert sich um die Infrastruktur - vom Radweg über Bahn und Bus bis hin zu Straßen -, um saubere Luft, lebendige Gewässer und um ein ausgewogenes städtisches Klima. Werden Sie Teil von uns.
Die SenMVKU sucht ab sofort, unbefristet, eine/einen
Es ist gem. § 97 Landesbeamtengesetz (LBG) eine Probezeit von zwei Jahren zu absolvieren. Für Beschäftigte mit außertariflichem Sondervertrag ist ein entsprechender, zunächst auf zwei Jahre befristeter Dienstvertrag vorgesehen. Der bisherige Stelleninhaber wird sich voraussichtlich bewerben. Leitung des Referates VI A – „temporäre Verkehrsmaßnahmen“
Führungs- und Managementaufgaben
- Erstellung von Anforderungsprofilen und Aufgabenkreisbeschreibungen
- Personalauswahl
- Führung der Mitarbeitenden auf der Grundlage moderner Personalmanagementinstrumente
- Steuerung, Strukturierung und Priorisierung des Personaleinsatzes und der Aufgaben
- Referatsbezogene Personalentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Frauenförderung sowie der Belange der schwerbehinderten Menschen
- Ermittlung von Fortbildungsbedarf, Motivieren der Mitarbeitenden zur Fortbildung und Veranlassen der Fortbildung
- Leistungsbewertung, insbesondere Beurteilungen und Zeugnisse
- Vorgaben zur Aufgabenerledigung
Aufgaben zur inhaltlichen Schwerpunktsetzung und fachlichen Steuerung
- Einhaltung des gesetzlichen, politischen und ministeriellen Rahmens im Referat
- Vertretung Berlins in Bund-Länder-Gremien hinsichtlich des Referatsaufgabenspektrums
- Unterstützung, Information und Beratung der Abteilungsleitung und der politischen Leitung
- Erstellen von Entscheidungsvorlagen für die Abteilungs- und Hausleitung
Fachaufgaben:
- Entwicklung von Grundsätzen zur Erteilung straßenverkehrsbehördlicher Anordnungen
- Einschätzung von verkehrlichen / technischen / baulichen Gegebenheiten und Möglichkeiten
- Initiierung und Gestaltung von Mechanismen zur Gewährleistung eines sicheren Straßenverkehrs im über- und untergeordneten Straßennetz mit dem besonderen Fokus des Schutzes schwächerer Verkehrsteilnehmender
- Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des technischen Dienstes im Land Berlin, Laufbahnzweig bautechnischer Dienst (Stadtbauwesen oder Städtebau).
- Das Arbeitsgebiet kann auch von Tarifbeschäftigten im Rahmen eines Dienstvertrages wahrgenommen werden. Voraussetzung ist ein mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Universität in den Studienfachrichtungen Verkehrs- oder Bauingenieurwesen, Stadt- und Regionalplanung sowie in vergleichbaren Fachrichtungen bzw. gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen sowie langjährige Verwaltungs- und Personalführungserfahrung
- Um das Arbeitsgebiet vollumfänglich wahrnehmen zu können, werden Kenntnisse im Verkehrswesen, der Verfahrensabläufe der SenMVKU, der Polizei Berlin, anderer Senatsverwaltungen sowie der Berliner Bezirke vorausgesetzt. Kenntnisse des Konfliktmanagements sind ebenso unabdingbar wie Erfahrungen im Umgang mit politischen Gremien, Verbänden u. a. Von Bewerberinnen und Bewerbern werden Kenntnisse der Inhalte und Ziele des modernen Personal- und Qualitätsmanagements sowie des Arbeits- und Gesundheitsschutzes erwartet. Sehr wichtig Kenntnisse und Erfahrungen von Gesprächsführungs-, Moderations-, Präsentations- und Entscheidungstechniken sowie Kenntnisse der verwaltungsspezifischen Bearbeitungsstandards und Gesetze. Dies gilt gleichermaßen für Kenntniss