Wir freuen uns über die Bewerbung von Menschen, die zur Vielfalt unseres Unternehmens beitragen.
Gesundheit und Sicherheit haben für uns bei allen Tätigkeiten höchste Priorität - in der aktuellen Situation umso mehr. Wir und unsere Kunden beraten uns kontinuierlich mit Medizin- und Gesundheitsexperten und treffen in unseren Gebäuden und Geschäftsräumen alle empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen, um die Gesunderhaltung unserer Mitarbeiter/innen und aller anderen Menschen zu gewährleisten.
Kontakt
Für weitere Fragen zu dieser Position, nehmen Sie gerne Kontakt mit ProServ Hünxe unter 0281 16400390 oder huenxe@proserv-dl.de auf.
Häufige Fragen und Antworten
Zeitarbeit bei uns bedeutet, dass Sie eine feste und unbefristete Anstellung bei ProServ haben, Ihre Tätigkeit aber bei einem unserer Kundenunternehmen ausüben. Ihre Rechte werden dabei jederzeit durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gewahrt.
Je nach Ausbildung und Qualifikationen können Ihre Stundensätze variieren. Bei uns werden Sie nach Tarifvertrag bezahlt, sodass Sie mit einem Stundenlohn deutlich über dem Mindestlohn sowie Sonderzahlungen rechnen können. Dazu zählen auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
In unseren Stellenangeboten finden Sie eine große Auswahl an Jobs. Haben Sie eine Stelle gefunden, die Ihnen gefällt, klicken Sie einfach auf den Button "Jetzt bewerben", um Ihre Daten in unserem Bewerbungsportal einzugeben. Alternativ können Sie auch Ihre vollständige Bewerbung an die in der Stellenausschreibung hinterlegte E-Mail-Adresse schicken.
Dann bewerben Sie sich initiativ bei uns. Wir sind immer an engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern interessiert und nehmen Sie gerne in unseren Bewerber-Pool auf. Vielleicht können wir Ihnen schon in Kürze einen passenden Job anbieten. Bewerben Sie sich dazu einfach und schnell über unser Jobformular. Die zuständige Niederlassung in Ihrer Nähe wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir freuen uns auf Sie!
Nein. Auch wenn Sie eine Zeit lang keinen Arbeitseinsatz haben, können Sie nicht einfach so gekündigt werden. Sie erhalten auch weiterhin Ihr Gehalt. Auch für Sie als Zeitarbeitnehmer gilt der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz.