In der Umwelt- und Naturschutzverwaltung des Landes Baden-Württemberg sind beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis – Fachbereich Naturschutz – zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen im höheren Dienst als
mit einem Master oder Diplom
in Biologie, Natur- oder Umweltwissenschaften oder vergleichbar
mit Schwerpunkt Naturschutz und/oder Landschaftspflege
unbefristet und befristet für zwei Jahre
zu besetzen.
Die Eingruppierung der Stellen richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und erfolgt unter Berücksichtigung der tarifrechtlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 13 TV-L. Eine der beiden Stellen ist auf zwei Jahre befristet; die Einstellung erfolgt zeitlich befristet auf der Grundlage von § 14 Abs. 1 Nr. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Viele Wege führen zum Schwarzwald-Baar-Kreis, der auf halber Strecke zwischen Stuttgart und Bodensee und in unmittelbarer Nähe zur Schweiz und Frankreich liegt. Mit Donau und Neckar entspringen hier zwei der bedeutsamsten Flüsse. Wirtschaftlicher und kultureller Mittelpunkt ist die Doppelstadt Villingen-Schwenningen. Durch seine Vielfältigkeit bietet der Schwarzwald-Baar-Kreis hervorragende Strukturen zum Leben und Arbeiten. Zahlreiche Ski- und Wandergebiete laden zur Freizeitgestaltung in einer der schönsten und abwechslungsreichsten Landschaften vom Schwarzwald über die Baar bis an den Albtrauf ein. Diese Vielfalt an Lebensräumen beherbergt auch zahlreiche, seltene Tier- und Pflanzenarten wie z. B. Auerhuhn, Kiebitz und Kreuzenzian.
Möchten Sie aktiv am Erhalt und der Gestaltung von Natur und Landschaft, der Artenvielfalt und dem Schutz gefährdeter Arten im Schwarzwald-Baar-Kreis mitwirken? Möchten Sie sich durch die Mitwirkung an Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien stark für den Klimaschutz einbringen? Dann werden Sie Teil des Teams der unteren Naturschutzbehörde und nutzen Sie die Chance, zusammen mit vielen Umweltakteuren die Lebensgrundlagen für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten zu schützen, zu entwickeln und zu sichern, wie beispielsweise in dem derzeit einzigen Naturschutzgroßprojekt „Baar“ in Baden-Württemberg.
(Kennziffer UM12-0305.3-40/10)
- Naturschutzfachliche Beurteilung von artenschutzrechtlichen Prüfungen, Umweltberichten, Landschaftspflegerischen Begleitplänen, Natura 2000-Verträglichkeitsprüfungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen im Rahmen von Regional- und Bauleitplänen, Flurneuordnungsverfahren und Infrastrukturvorhaben
- Mitwirkung an Genehmigungsverfahren für Erneuerbare Energien
- Beratung und Betreuung von Ökokontomaßnahmen sowie dem Kompensationsverzeichnis
- Naturschutzfachliche Betreuung des Naturschutzgroßprojekts „Baar“
- Mitwirkung bei der Landschaftspflegestrategie und Vollzug der Landschaftspflegerichtlinie des Landes und des Kreispflegeprogrammes, fachliche Mitwirkung bei der Kontrolle von Agrarumweltmaßnahmen (FAKT)
- Erstellung und Umsetzung von Managementkonzepten für Naturdenkmale und Landschaftsschutzgebiete, Mitwirkung bei Schutzgebietsausweisungen und Verordnungsänderungen
- Fachliche Betreuung von gesetzlich geschützten Biotopen
- Mitwirkung beim Vollzugsartenschutz
- Begleitung von Fachkonzeptionen (Einzelprojekte) und Pflegekonzeptionen (z. B. für Natura-2000-Gebiete) des Landes und des Kreises
- Planung und Betreuung von Naturschutzprojekten zur Stärkung des Artenschutzes im Kreis
- Mitwirkung in Verbänden, Beiräten und Arbeitsgruppen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Abgeschlossenes Universitätsstudium (Diplom oder Master) in Biologie, Natur- oder Umweltwissenschaften oder in einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils mit Schwerpunkt Naturschutz und/oder Landschaftspflege. Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenem Studium in einer der genannten Fachrichtungen ohne den Studienschwerpunkt Naturschutz und/oder Landschaftspflege kommen in Betracht, wenn sie nach Abschluss des Studiums fundierte berufliche Erfahrungen im Bereich Naturschutz und/oder Landschaftspflege erworben haben. Entsprechende Master-Abschlüsse von Fachhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, einer Dualen Hochschule oder vergleichbarer Hochschulen müssen zum Zeitpunkt des Abschlusses für den Zugang zum höheren Dienst akkreditiert sein; der Nachweis hierfür ist von der Bewerberin oder vom Bewerber zu führen. Bei ausländischen Abschlüssen ist eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen von der Bewerberin oder dem Bewerber vorzulegen. Die Nachweise sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
- Bereitschaft, zahlreiche Außentermine, zum Teil auch in schwierigem Gelände und unter körperlicher Anstrengung