IHR PROFIL
- Abgeschlossene Ausbildung zum/zur Gesundheitsaufseher/in
bzw. Hygienekontrolleur/in mit entsprechender
Berufserlaubnis oder staatlicher Anerkennung
oder - darüber hinaus können (bei nicht ausreichender Anzahl an
Bewerbungen geeigneter Fachkräfte) auch Bewerbende mit
der Ausübung der Tätigkeit betraut werden, die über
vergleichbare Qualifikation mit dem Schwerpunkt „Hygiene“
bzw. „Wasserhygiene“ im Rahmen einer
naturwissenschaftlichen Ausbildung, z. B. Biologielaborant/-in,
Medizinisch-Technische/r Laborassistent/in verfügen. In
diesem Fall erfolgt die Eingruppierung ggfs. nach EG 8 TV-L
vorbehaltlich der Einzelfallprüfung/Einvernehmen durch die
Senatsverwaltung für Finanzen
Wünschenswert wäre weiterhin der Nachweis einer anerkannten Probenehmerqualifikation für Trinkwasserproben sowie mehrjährige Erfahrung in der Auswertung von Trink- und Badewasseruntersuchungen und der Beurteilung von Risikoabschätzungen bei Trinkwasseranlagen gemäß Trinkwasserverordnung.
Eine detaillierte Beschreibung der Stellenanforderungen entnehmen Sie bitte dem Anforderungsprofil unter „weitere Informationen“.