Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Informationstechnik Bachelor / Diplom (FH) in Lahnstein bei Bundeswehr
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (m/w/d) Informationstechnik Bachelor / Diplom (FH) in Lahnstein bei Bundeswehr
BESCHÄFTIGUNGSDIENSTSTELLE
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) ist eine zivile Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg).
Für weitergehende Informationen zur Beschäftigungsdienststelle folgen Sie dem an-liegenden Link:
https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/organisation/baainbw
BESCHÄFTIGUNGSORT: Lahnstein
Zu Ihren Aufgaben als Sachbearbeiter/ -in (m/w/d) Informationstechnik im gehobenen technischen Verwaltungsdienst im BAAINBw gehören u.a.:
- Sie arbeiten im Projekt- und Produktmanagement von Informations- und Satellitensystemen sowie von Funkanlagen in der Bundeswehr.
- Sie bearbeiten Anforderungen und setzen Maßnahmen im Nutzungsmanagement SASPF für verschiedene Bereiche der Bundeswehr (Rechnungswesen, Gesundheitsversorgung, Beschaffung etc.) um.
- Sie bearbeiten und unterstützen die Dienststelle in allen relevanten IT-Angelegenheiten
- Sie bearbeiten und erstellen planungsrelevante Dokumentationen und fassen diese zusammen.
- Sie arbeiten bei der Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen des IT-Sicherheitsmanagements mit.
WAS FÜR SIE ZÄHLT
- Sie übernehmen vielseitige Aufgaben und arbeiten selbstständig und eigenverantwortlich.
- Sie werden in ein Beamtenverhältnis oder, sofern eine sofortige Übernahme in ein Beamtenverhältnis nicht möglich ist, mit dem Ziel der Verbeamtung in ein Arbeitsverhältnis in Voll- oder Teilzeit eingestellt.
- Sie erwartet ein attraktives Gehalt, bemessen nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) im Falle einer Einstellung in einem Beamtenverhältnis oder im Falle einer Einstellung in einem Arbeitnehmerverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
- Die Einstellung oder Übernahme in ein Beamtenverhältnis des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes erfolgt bis in ein Amt der Besoldungsgruppe A 12 BBesG und ist abhängig von der Erfüllung laufbahnrechtlicher Voraussetzungen und Ihren hauptberuflichen Erfahrungszeiten.
- Bei einer Einstellung in einem Arbeitnehmerverhältnis erfolgt die Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe 12 unter Beachtung des § 12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen und tariflichen Anforderungen.
- Es besteht die grundsätzliche Möglichkeit der Gewährung einer Personalgewinnungszulage bzw. Personalgewinnungsprämie sowie einer außertariflichen Fachkräftezulage in Höhe von bis zu 1000 Euro.
- Sie profitieren von einer gezielten Personalentwicklung und einem umfangreichen Fort- und Ausbildungsangebot.
- Sie haben die Möglichkeit an Angeboten der betrieblichen Gesundheitsförderung teilzunehmen.
- Die Bundeswehr fördert die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beispielsweise durch die Beschäftigung in Form von mobilem Arbeiten (Homeoffice) oder in Teilzeit. Zudem ist das BAAINBw ein mit dem Audit berufundfamilie zertifizierter Arbeitgeber.
Für weitergehende Informationen folgen Sie dem anliegenden Link:
https://ynside.extranet-bw.de/de/organisation/ain/ain-wir-im-orgber/baainbw/baainbw-service/baainbw-familie-und-beruf
WAS FÜR UNS ZÄHLT
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches Bachelor- oder Fachhochschulstudium in den Bereichen Informationstechnik, (Technische) Informatik, Elektrotechnik mit Schwerpunkt Nachrichtentechnik, Elektronik, Hochfrequenztechnik, Kommunikationstechnik, Mathematik, Physik oder Wirtschaftsinformatik
und
Sie verfügen nach Möglichkeit über fachlich einschlägige und auf Ihrem Studienabschluss aufbauende Berufserfahrung von mindestens 1,5 Jahren.
Oder
Sie verfügen über die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes.
- Für Teilzeitbeschäftigte wird die in Teilzeit erbrachte fachlich einschlägige berufliche Mindestzeit von 1 Jahr und 6 Monaten im Rahmen des Benachteiligungsverbots als gleichwertig betrachtet.
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie treten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein.
- Sie stimmen zu, an einer gesundheitlichen Eignungsfeststellung und gegebenenfalls einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz teilzunehmen. Aufgrund dieses Erfordernisses werden Sie bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen zunächst in ein befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt. Bei Nichtbestehen der Sicherheitsüberprüfung erfolgt keine Entfristung des Arbeitsverhältnisses.
- Im Hinblick auf eine mögliche Verbeamtung dürfen Sie zum Zeitpunkt der Ernennung grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Andernfalls können Sie ggf. in ein Arbeitsverhältnis eingestellt werde