Wir - das ist die Finanzverwaltung für NRW mit rund 28.000 Beschäftigten in Finanzämtern, Ausbildungseinrichtungen, Oberfinanzdirektion, Rechenzentrum und Ministerium der Finanzen in Nordrhein-Westfalen.
Die Finanzverwaltung bietet Agrar- und Gartenbauingenieurinnen und -ingenieuren ein interessantes und abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld als Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS). Die ALS beurteilen Betriebe nach betriebswirtschaftlichen Aspekten und steuerrechtlichen Grundsätzen. Bei der immer stärker spezialisierten Ausrichtung vieler Höfe bzw. auch Gartenbaubetriebe sind hier vertiefte Fachkenntnisse im Agrarbereich und Gartenbau gefragt. Für diese Aufgaben brauchen wir Spezialistinnen und Spezialisten, die Sachverhalte und Zusammenhänge aus der betrieblichen Praxis beurteilen und den steuerfachlichen Stellen in der Finanzverwaltung verständlich und transparent übermitteln können. Dabei ist ein fundierter Praxisbezug ebenso wichtig wie ein gutes Gespür für wirtschaftliche Belange der Betriebe.
Wer sich dafür begeistern kann Landwirtschaft bzw. Gartenbau in ihrer ganzen Vielfalt zu erfahren, neugierig ist auf das Kennenlernen von Menschen und ihren Betrieben vor Ort, ist bei uns genau richtig. Im steuerlichen Kontext unterstützen wir dabei verschiedene Stellen der Finanzverwaltung bei der Überprüfung und Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.
Von der Mitwirkung in unterschiedlichen Steuerrechtsgebieten bis zur klassischen landwirtschaftlichen Bodenschätzung am Bohrstock im Feld, als selbstständige Akteurin oder selbstständiger Akteur und gleichzeitig als Teamplayerin oder Teamplayer – die Aufgaben bei uns sind so vielfältig wie die Landwirtschaft und der Gartenbau selbst. Eine Anstellung mit sicherer Perspektive!
- Gutachtertätigkeit und fachliche Mitwirkung bei der Ertragsbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft sowie bei Betriebsprüfungen
- Fachliche Mitwirkung bei der Grundsteuerwertermittlung, Einheits- und Bedarfsbewertung der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit landwirtschaftlicher und gärtnerischer Nutzung
- praktische Durchführung der landwirtschaftlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz sowie Mitwirkung bei Flurbereinigungsverfahren
Verkehrs- und Pachtwertermittlungen für landeseigene Liegenschaften
- ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (B.Sc.) der Fachrichtung Agrarwirtschaft oder Produktionsgartenbau
- Einschlägige Kenntnisse in der Betriebswirtschaft und Grundstücksbewertung
- Kenntnisse in der Anwendung geographischer Informationssysteme
- Anwendungskenntnisse im Bereich Office (Excel, Word, PowerPoint)
- Teamfähigkeit / die Bereitschaft zur gemeinsamen Arbeit im Sachverständigenteam
- einen PKW Führerschein und ggf. einen privater PKW
- die Bereitschaft zu Dienstreisen und zur Außendiensttätigkeit in der Feldflur
- Einsatzbereitschaft und körperliche Belastbarkeit
- die Bereitschaft zur Einarbeitung in komplexe steuerliche Rechtsgebiete
Organisationstalent sowie die Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise
- eine umfassende (intensive) Einarbeitung auch im steuerrechtlichen Bereich
- eine verantwortungsvolle Position in einem motivierten Team
- abwechslungsreiche Aufgaben und spannende Herausforderungen
- weitreichende Mitgestaltungsmöglichkeiten in einer zukunftsorientierten Verwaltung
- bedarfsorientierte Weiterbildungsangebote
- eine angemessene Vergütung und weitere interessante Konditionen
- eine Einstellung nach Entgeltgruppe 10 TV-L
die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 TV-L nach etwa einjähriger Einweisungszeit. Eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis (Laufbahn des gehobenen Dienstes) ist u.U. möglich
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.
Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behin