Betreuungskräfte in Teilzeit bei Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Betreuungskräfte in Teilzeit (m/w/d) bei Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Die Stadtverwaltung Bingen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Einrichtungen der „Betreuenden Grundschulen“ mehrere
Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere
- Die stundenweise Betreuung, Beaufsichtigung und sinnvolle Beschäftigung von Grundschulkindern im Rahmen des Angebots „Betreuende Grundschule“ außerhalb der festgelegten Schulzeiten.
- Es sollte grundsätzlich die Bereitschaft bestehen, im Bedarfs- oder Vertretungsfall in allen Binger Stadtteilen als Betreuungskraft eingesetzt zu werden. Träger der Betreuenden Grundschulen ist die Stadt Bingen am Rhein, die Betreuungskräfte sind an die Weisungen der Schulleitungen gebunden.
- Die Arbeitszeiten können sowohl in der Zeit zwischen 7:00 und 8:00 Uhr, als auch zwischen 12:00 und 15:00 Uhr liegen.
Wir erwarten
- Begabung in der Betreuung von Kindern im Grundschulalter
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Freundliches und verbindliches Auftreten
- Teamfähigkeit und Belastbarkeit (auch körperliche Belastbarkeit)
- Freude und Geschick am Umgang mit Kindern
- Die Bereitschaft, auch kurzfristig auf Abruf für eine Vertretungseinheit zur Verfügung zu stehen
- Ein Probearbeiten vor dem ersten vergüteten Einsatz
- Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ist im Falle der Einstellung erforderlich
Wir bieten
- Vergütung nach TVöD in Entgeltgruppe 2
- Jahressonderzahlung sowie betriebliche Altersversorgung
- Engagierte Betreuungsteams
- Jobticket und Jobrad
Wenn Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie Ihre Bewerbung bitte bis zum 20.07.2024 mit den üblichen Unterlagen online über https://www.interamt.de/koop/app/stelle?id=1161434 oder an die Stadtverwaltung Bingen, Personalabteilung, Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein.
Für Fragen steht Ihnen Frau Christina Dickescheid, Abteilungsleitung Schulen (Tel.-Nr. 06721-184-282) sowie Frau Heike Rosenberger (Tel.-Nr. 06721/184-215) gerne zur Verfügung.
Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.